Kommuniqué 09022012-0048

Bern, 09.02.2012

BGZ_2012Im Nachgang an den Unrechtsentscheid des Stadtrates Bülach vom 11.01.2012 klagte der Islamische Zentralrat gegen die Stadt, mit dem Ziel die Vertragserfüllung gerichtlich durchsetzen zu lassen. Diesem Begehren hat das Bezirksgericht Bülach im Urteil vom 08.02.2012 nicht stattgegeben.

Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt, dass das Vorliegen der polizeilichen Bewilligung Teil der Vertragsbedingungen gewesen sei. Da die Stadt dem Veranstalter die Bewilligung gemäss eigenen Angaben nicht erteilen werde, sei der Vertrag nichtig.

Des Weiteren sei es nicht Aufgabe der Judikative, in den Entscheid der Exekutive hinsichtlich der Verweigerung einer polizeilichen Bewilligung einzugreifen. Dies würde die Kompetenz des Gerichts überschreiten.

Der Islamische Zentralrat respektiert den Entscheid des Gerichts rein materiell. Die Argumentation erscheint hinsichtlich des zu beurteilenden Gegenstandes logisch. Ein offensichtlicher juristischer Fehler seinerseits war, dass er es unterliess parallel zum privatrechtlichen Verfahren noch eine Aufsichtsbeschwerde auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen die Stadt bzw. die Polizei zu erwirken. Dadurch wäre das Gericht verpflichtet worden, sich mit den fadenscheinigen Argumenten der Stadt auseinanderzusetzen.

Im vorliegenden Verfahren setzte sich das Gericht rein formalistisch mit dem Vertrag auseinander, ohne der problematischen Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Stadt Bülach sowohl als Vermieterin wie auch als Bewilligungsinstanz willkürlich entscheiden konnte.

Aufgrund der knappen Zeitverhältnisse bis zum 25.02.2012 erachten es die Anwälte nicht mehr als sinnvoll, den Fall an eine übergeordnete Instanz bzw. ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Neuer Austragungsort am Freitagabend bekannt

Der Islamische Zentralrat hatte sich unterdessen nach alternativen Austragungsorten umgeschaut und wird am kommenden Freitag, 10.02.2012 öffentlich bekannt geben, wo die Islam Unity 2012 neuerdings stattfindet.

 

Urteil vom 08.02.2012 (IZRS gegen Stadt Bülach). [PDF]

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