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Islam FAQ

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Sex in der Nacht des Ramadans, Sahûr verschlafen, darf ich nun fasten?

Frage: Ich hatte in einer Ramadan Nacht Geschlechtsverkehr mit meinem Ehemann. Wir beabsichtigten vor Fajr aufzustehen, die Sahûr-Mahlzeit einzunehmen und dann die grosse Waschung „al-ghusul“ zu vollziehen. Leider hörten wir den Wecker nicht und schliefen bis nach Eintritt der Fajr-Zeit. Ist unser Fasten nun gültig, obwohl wir im Zustand der rituellen Unreinheit damit begonnen haben?

Antwort: Es ist keine Bedingung für die Richtigkeit des Fastens, dass man sich vor Beginn des Fastentages im Zustand der rituellen Reinheit befindet. Daher ist das Fasten richtig und gültig. Fasten im unreinen Zustand ist möglich, wenn der Grund für die rituelle Unreinheit in der Zeit vor Fajr liegt.  Die Pflicht das Fasten einzuhalten bleibt bestehen.
Die Einnahme der Sahûr-Mahlzeit ist eine empfohlene Sunna, die weder eine Pflicht noch eine Bedingung für die Richtigkeit des Fastens darstellt.

Allerdings ist die Absicht für das Fasten ein wichtiger Bestandteil für dessen Gültigkeit. Aus der Darstellung der Frage ist zu entnehmen, dass die Absicht gefasst wurde und vorhanden war. Aus diesem Grund ist das Fasten gültig in shâ‘ Allah.

Selbstverständlich muss nach Erwachen umgehend die grosse Waschung vollzogen werden, damit das Fajr-Gebet verrichtet werden kann. Denn im Gegensatz zum Fasten ist die rituelle Reinheit eine Bedingung für die Richtigkeit des Gebets.

Es wird in verschiedenen Traditionen berichtet, dass der Gesandte (sas) sich im Junub-Zustand (Zustand der rituellen Unreinheit) befand, als die Zeit für Fajr schon eingetroffen war. Er vollzog die rituelle Waschung, verrichtete das Gebet und fastete. Umm Salama (raa) sagte: „Der Gesandte(sas) befand sich im Junub-Zustand wegen Geschlechtsverkehr – nicht aufgrund eines feuchten Traumes – und Fajr war eingetroffen. Er hat das Fasten nicht gebrochen und auch nicht nachgeholt.“ (Sahih Muslim, Kitab As-Syam; 1109c, ähnlich auch bei Bukhari)

Möge Allah euer und unser Fasten annehmen.

Wa Allahu a’alam

Selam aleikoum wa rahmatUllah

MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

Ist Organspende im Islam erlaubt?

Die Fragen rund um die Organspende wurde Ende der achtziger Jahre von allen internationalen Fiqh-Gremien intensiv bearbeitet und beantwortet. Wir können hier die Quintessenz dieser Entscheide wie folgt festhalten.

Einer Organspende steht islamisch gesehen nichts im Wege, wenn die Bedingungen dafür eingehalten werden:

1. Die Spende eines Organes kann durch den Spender getätigt werden, wenn diese Spende seine eigene Gesundheit nicht beeinträchtigt oder gar lebensbedrohliche Auswirkungen auf ihn hat. Der lebende Spender muss eine medizinische Absicherung und genügend Untersuchungen vollzogen haben, um die Bewahrung seiner eigenen Gesundheit gewähren zu können. Der lebende Spender muss seine Einwilligung dazu geben. Sollte der lebende Spender durch seine Organspende seine eigene Gesundheit beeinträchtigen, so darf keine Organspende getätigt werden.
2. Bei einem verstorbenen Spender dürfen alle Organe verwendet werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod schriftlich eingewilligt hat. Ansonsten dürfen seine engsten Familienangehörigen darüber entscheiden. Ohne eine schriftliche Einwilligung von Befugten dürfen generell keine Organe entnommen werden.
3. Die Organe müssen gespendet und dürfen nicht verkauft werden. Dies weil die moralischen Grundlagen des islamischen Handelsrechts Teile des menschlichen Wesens nicht als Verkaufsobjekt zulassen.

Für Ausnahme- oder Härtefälle muss immer ein einzelnes Rechtsgutachten für den spezifischen Fall eingeholt werden.

Wa LLahu ‚alam

Was bedeutet Islam?

Der Begriff «Islam» bedeutet bedingungslose »Hingabe« oder »Unterwerfung« unter Gott und seinen Willen, wie Er ihn im Koran niedergelegt hat. Ein Muslim hat sich Gott –Allah- «unterworfen», soll sich ihm dankbar erweisen und den im Islam verpflichtenden Geboten (aus Koran und islamischer Überlieferung «Sunna») Folge leisten.

Es ist also viel mehr ein Zustand, in welchen sich die Person bewusst begeben soll. Die Unterwerfung der eigenen Begierden, Bedürfnisse und Wünsche unter den Willen und die Gebote Allahs. Durch die Unterwerfung erreicht der Mensch schrittweise die Befreiung der seelischen Lasterhaftigkeit und findet damit den Frieden mit sich selbst und seiner Umwelt.

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