Vor einem Jahr sorgte die SVP Widen mit herabwürdigenden Wortspielereien für Aufmerksamkeit. Die Akteure wurden nun per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen und Bussen verbrummt. Einsichtig sind sie nicht.
(qi) Wegen des Verdachts auf Rassendiskriminierung eröffnete die Staatsanwaltschaft Baden damals ein Strafverfahren, nachdem der Fall in den Medien verbreitet worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Folge gegen Aldo Patriarca, den Präsidenten der SVP Widen, André Mattenberger, den Kassier sowie gegen den für die Veröffentlichung verantwortlichen IT-Fachmann.
Strafmass am unteren Ende der Skala
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Strafbefehle gegen die drei Verantwortlichen erlassen. Sie seien schuldig, öffentlich Ideologien verbreitet zu haben, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion abzielten.
Die beiden Vorstandsmitglieder der SVP Widen wurden zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 100 beziehungsweise à 80 Franken verurteilt. Dazu kamen Bussen von 600 respektive 500 Franken. Der IT-Fachmann erhielt wegen Beihilfe zu Rassendiskriminierung eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 300 Franken aufgebrummt.
SVPler wehren sich gegen Strafbefehle
Gegen die drei Strafbefehle sind mittlerweile zwei Einsprachen eingegangen, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau auf Anfrage des Tagesanzeigers mitteilte. Offenbar sollen die beiden Vorstandsmitglieder Einsprache gegen die Strafbefehle eingelegt haben, während der IT-Fachmann auf ein Weiterziehen des Verfahrens verzichtet. Wann es zur Gerichtsverhandlung kommt, sei noch nicht klar.
Die verurteilten SVPler hatten die beanstandeten Slogan-Bilder noch nicht einmal selbst gestaltet. Sie fanden sie bei der Google-Bildsuche und liessen sie in der Folge auf ihre Seite hochladen. Darauf war zu lesen: «Viele Schweizer haben ja DRECK am Stecken, aber wenn JUGOSlawen das auch haben, sollte man sie viel härter bestrafen!» Durch eine entsprechende Gestaltung las der Seitenbesucher den herabwürdigen Slogan: «DRECK JUGOS». Ähnliche Sprüche richteten sich auch gegen Türken und Ausländer im Allgemeinen. Darüber war jeweils das SVP-Logo eingefügt worden. Die rassistischen Slogans waren ein halbes Jahr online, bis «20 Minuten» den medialen Sturm der Entrüstung entfachte.
«Antirassismusgesetz ist eine Lachnummer»
Bei der SVP hat man aus dem Fall derweil überhaupt nichts gelernt. Grossratsmitglied Andreas Glarner kommentierte die Strafbefehle auf Tele M1 polemisch als «Lachnummern». Unbescholtene Bürger würden nun bestraft, von «irgendwelchen türkischen Anwälten vor Gericht gezogen». Dies sei bedenklich.
Quelle: Tagesanzeiger Online, Rassismus: SVP-Lokalpolitiker müssen vor Gericht, 06.03.2013. AZ Online, SVP-Funktionäre wussten, dass Rassismus-Slogans «grenzwertig» waren, 19.02.2013.