(qi) Wie erwartet hat der UNO Menschenrechtsrat heute in Genf eine Reolution angenommen, die unter anderem das Minarett-Verbot als diskriminerend verurteilt. Solche Bestimmungen förderten Exremismus und könnten zu einer gefählichen Polarisierung führen. Die Schweiz wird im besagten Papier nicht namentlich genannt.
Definitionsmacht in Sachen Menschenrechten schwankt
Die Resolution finder ausserhalb der Schweizer Medienlandschaft kaum grosse Beachtung. Inhaltlich ist sie für die Weltgemeinschaft nicht von grossem Interesse, zumal die Schweiz bisher das einzige Land ist, das ein ausdrückliches Minarett-Verbot kennt.
Schaut man sich jedoch das Abstimmungsergebnis (20 zu 17 bei 8 Enthaltungen), sowie die darum geführten Debatten an, so manifestiert sich einmal mehr, dass die Idee der Menschenrechte zwar prinzipiell von allen Staaten bejaht wird, ihre Gestaltung jedoch zuweilen sehr different ausfällt. China und Kuba haben sich nun der Sicht der muslimischen Staaten angeschlossen, wonach auch der Schutz des Religiösen kategorisch den Menschenrechten zugeordnet werden soll. Frankreich, die USA und andere westliche Staaten verneinen diese Ansicht vehement und gewichten das Prinzip der Meinungsäusserungsfreiheit stärker.
China kritisierte in letzter Zeit die westliche Diskurshoheit in der Menschenrechtsfrage immer offensiver. Auch muslimische Staaten fordern immer selbstbewusster eine breitere Debatte über normative Inhalte in der Menschenrechtsfrage und stellen seit 1990 mit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Isalm einen eigentlichen, 2004 überarbeiteten, Gegenentwurf zur Diskussion.
Quelle: Div. Agenturmeldungen, 25.03.2010.