
Der Islamische Zentralrat nimmt das jüngste Urteil des EGMR in Sachen Zwang zum gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zur Kenntnis. Ohne es bisher im Dispositiv gesichtet zu haben, entspricht es seinen Erwartungen. Der IZRS schätzte die Prozesschancen bereits nach dem Urteil des BG als gering ein. Er war nicht Partei im Verfahren.