Bern, 17.2.2010
(qi) Ein Artikel von Angang November in der «Schweizerzeit» sorgt noch Monate nach seinem Erscheinen für Wirbel. Der Autor, Willy Schmidhauser, ist Präsident der Schweizer Demokraten und für seine radikalen Ansichten gegenüber Ausländern und besonders Muslimen bekannt. Er publizierte regelmässig in Ulrich Schlüers Zeitung, wobei er oftmals Verse aus dem Koran aneinanderreihte, um so den Eindruck zu erwecken, Muslime seinen quasi verpflichtet Nichtmuslime bei jeder Gelegenheit zu töten.
Schlüer nennt Artikel eine «Fehlleistung»
Sein letzter Angriff auf die Schweizer Muslime ging nun auch dem Chefredaktor Schlüer deutlich zu weit. Im letzten Abschnitt des besagten Artikels war zu lesen, dass die Einwanderung und Einbürgerungen von noch mehr Muslimen sofort überdacht werden müsse. «Da der Koran (für die Muslime) verbindlich ist, bleibt meines Erachtens nur die Massenheimschaffung der Muslime», andernfalls werde unser Land zerstört. Zwei Wochen nach Erscheinen dieser Zeilen distanzierte sich Schlüer öffentlich von Schmidhausers «Fehlleistung» und verzichtete fortan auf den Abdruck weiterer Kolumnen des fehlbaren Autors.
Strafanzeige wegen Verstoss gegen Antirassismusstrafnorm
Für den Dachverband der Genfer Muslime, «Union des organisations musulmanes de Genève», ist damit das Kapitel noch nicht geschlossen. Er reichte bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Zuwiderhandlung gegen die «Antirassismusstrafnorm» Art. 261bis StGB ein. Der Eingang wurde am Montagnachmittag gegenüber der SDA bestätigt. Sie richtet sich sowohl gegen Nationalrat Ulrich Schlüer, der als Chefredaktor die publizistische Verantwortung für die Inhalte seines Blattes trägt, wie auch gegen den fehlbaren Autor.
Für den Medienrechtler und ehemaligen Präsidenten des Presserats, Peter Studer, war schon Mitte November klar, dass der Text gegen die Antirassismusstrafnorm verstossen könnte, weil er die Deportation einer spezifischen Religionsgruppe fordere. Ausserdem sieht Studer in der Aufforderung zu einer «Massenausschaffung» einen Aufruf zu Hass oder zur Diskriminierung einer religiösen Gruppe, was Art. 261bis ebenfalls verletzen würde.
Quelle: Schlüers Problem, Tages-Anzeiger, 17.02.2010.