Kommuniqué 02092010-0023

Bern, 23. Ramadan 1431 / 02.09.2010

Der streitbare Ringier-Publizist Frank A. Meyer veröffentlichte vergangene Sonntag eine Blick-Kolumne, in welcher er den Islam und die Muslime angeblich «im Namen der Freiheit» einmal mehr massiv verunglimpfte.

Qualitativ neu jedoch ist in der Medienlandschaft Schweiz, dass in einer der grössten Tageszeitungen offen zu Islamfeindlichkeit eingeladen wird. Auf den St. Galler Kopftuchstreit bezugnehmend, stellt Meyer den negativen Charakter der Islamfeindlichkeit generell in Abrede und setzt den Islam offensichtlich mit Faschismus gleich:

«Wieso ist «islamfeindlich» überhaupt ein Schimpfwort? Waren die Demokraten von links bis rechts nicht auch «kommunismusfeindlich» und «faschismusfeindlich»? Ist es für Demokraten nicht ganz einfach Pflicht, «totalitarismusfeindlich» zu sein?»

Damit ruft er explizit zu Feindseligkeiten gegenüber dem Islam und damit nur logisch verbunden gegen seine Anhänger auf. Der dahinterliegenden Gedanken Meyers ist offensichtlich: Der Islam sei keine Religion, sondern eine totalitäre Ideologie, der Feindlichkeit geradezu gebühre. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses sowie der freien Kultusausübung gemäss Art. 15 BV wäre damit hinfällig. Muslime könnten als Bekenner des Islams systematischer Verfolgung und Ächtung ausgesetzt werden. Die blosse Zugehörigkeit zu dieser Religion – oder in Meyers Denkkategorie eben «Ideologie» rechtfertige ebendiese «Feindlichkeit».

Nach einer juristischen Vorprüfung hat der Vorstand des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) entschieden, Strafanzeige wegen möglicher Verletzung der «Rassismusstrafnorm» 261bis StGB beim Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland einzureichen.

Der Vorstand des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) zeigte sich ausserdem enttäuscht, dass der Blick solchen volksverhetzerischen und respektlosen Tiraden eine Bühne bietet und ruft die zuständigen Redaktoren auf, zukünftig ein Mindestmass an ethischen und journalistischen Normen auch auf den Islam, die drittgrösste Schweizer Religion, anzuwenden.

Pressemappe:

Anzeigeschrift an Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland, 31.08.2010.
-Kolumne im Blick Online, «Im Namen der Freiheit», 29.08.2010.

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