IZRS Präsident Nicolas Blancho vor Ort in Flums
IZRS Präsident Nicolas Blancho vor Ort in Flums

Die «NZZ am Sonntag» berichtet heute, dass die St. Galler Staatsanwaltschaft nach nur drei Monaten ihre Ermittlungen gegen die Täter des Brandanschlags auf die Flumser Moschee überraschend eingestellt hat. Dies wirft Fragen auf.

(qi) Die Staatsanwaltschaft St. Gallen habe die Sistierungsverfügung bereits Mitte März erlassen, sagt Sprecher Andreas Baumann gegenüber der «NZZ am Sonntag». Grund sei, dass es keine Hinweise auf eine Täterschaft gebe, weshalb das Strafverfahren wegen des Verdachts auf Brandstiftung nicht weitergeführt werde. «Sobald sich Hinweise ergeben, wird es sofort wieder aufgenommen.»

Der Brandanschlag auf das Gebetshaus in Flums wurde in der Nacht auf den 7. Dezember 2014 von zwei unbekannten Tätern verübt. Mit einer Axt schlugen sie zunächst die Glastür ein und warfen dann zwei Brandsätze ins Innere des Lokals. Das Feuer verwüstete den Bereich des Restaurants, jedoch nicht den Gebetssaal, welcher sich im oberen Geschoss befindet. Die Feuerwehr konnte dank einem raschen Einsatz Schlimmeres verhindern.

Vermummte Täter

Die beiden Täter konnten zwar dank einem Überwachungssystem gefilmt werden. Da sie jedoch vermummt waren, scheint die Aufzeichnung für eine Identifizierung nicht zu genügen. Der islamisch-albanische Kulturverein Flums ist 1993 gegründet worden und hat heute rund 300 Mitglieder. Sein Lokal, in dem sich auch ein Gebetsraum befindet, liegt mitten in der 4900-Einwohner Gemeinde.

Offene Fragen

Angesichts der Möglichkeit, dass es sich um eine fremdenfeindliche bzw. islamophobe Gewalttat handelt, stellt sich die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft nach nur drei Monaten bereits aufgibt und nicht ihrerseits auf die bereits Mitte März verfügte Sistierung aufmerksam gemacht hatte.

So bleibt unklar, wie weit die Ermittlungen tatsächlich gingen und welche Behörden miteinbezogen worden sind. Wurde beispielsweise Videomaterial von weiteren Überwachungskameras ausgewertet, wurden Zeugen einvernommen? Zurück bleibt das ungute Gefühl, dass der Fall von den zuständigen Behörden mit wenig Interesse behandelt und möglicherweise etwas übereilig ad acta gelegt wurde.

Loading

Aktuellste Artikel