Der Hijab stört den Unterricht nicht.
Der Hijab stört den Unterricht nicht.

Mit der Begründung, dass ein Kopftuch weder den Unterricht noch die Bewegungsfreiheit einschränke, lehnte der Solothurner Regierungsrat einen Auftrag der SVP-Fraktion deutlich ab. Nun kommt die Forderung nach einem Kopftuchverbot an Schulen vor den Kantonsrat.

(ni) In seiner heute veröffentlichten Antwort schreibt der Regierungsrat: «Es wäre unverhältnismässig, ein Kopftuchverbot zu erlassen.» Es bestehe schlicht keine Notwendigkeit für die Forderungen der SVP. «Weder beim Volksschulamt noch beim Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen sind Anfragen oder Beschwerden diesbezüglich eingegangen», so die Begründung des Rates.
Sollte es Probleme geben, setzt die Regierung auf den Dialog. Dies sei bis jetzt immer möglich gewesen, hält sie in ihrem Antwortschreiben fest.

SVP will das Bundesgerichtsurteil nicht akzeptieren

Die SVP hatte ihren Vorstoss im Sommer eingereicht, nachdem das Bundesgericht das Kopftuchverbot an einer Thurgauer Schule aufgehoben hatte (IZRS begrüsst Kopftuch-Leitentscheid des Bundesgerichts). Sie sieht in dem Urteil Widersprüchlichkeiten. Die SVP-Fraktion begründet das geforderte Verbot damit, dass das Kopftuch nur von Fundamentalisten gefordert werde. Zudem störe das Kopftuch den Unterricht und schränke die Bewegungsfreiheit ein, so die SVP.

Kopftuchverbot widerspricht dem Recht auf Religionsfreiheit

Der Regierungsrat widerspricht dieser Aussage und ihm ist kein solcher Fall bekannt. Er beruft sich hingegen in seiner Antwort auf die persönliche Freiheit, die in der Bundesverfassung garantiert wird, ebenso wie auf Religionsfreiheit. Der Islamische Zentralrat Schweiz teilt die Meinung des Regierungsrats, denn beim islamischen Kopftuch handelt es sich um eine durch die Verfassung geschützte «religiös bedingte Bekleidungsvorschrift». Somit würde ein Kopftuchverbot der Schweizer Verfassung widersprechen.

Quelle: Solothurner Zeitung, Regierungsrat will kein Kopftuchverbot an Solothurner Schulen, 19.11.2013

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