Berner Zeitung – Das Bundesamt für Migration muss nochmals über den Asylwiderruf gegen den in Kenia inhaftierten Bieler Gymnasiasten befinden.
Laut Bundesverwaltungsgericht bilden die bisher nur lückenhaft vorhandenen und blind übernommen Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes keine ausreichende Grundlage.
Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte den jordanischen Vater des jungen Mannes 2003 als Flüchtling anerkannt. In das Asyl wurde auch seine Frau und der gemeinsame Sohn einbezogen. Im vergangenen Juni wurde dieser in Kenia wegen mutmasslicher Verbindungen zur radikalislamischen somalischen Al-Schabaab-Miliz verhaftet.
Gefahr für die innere Sicherheit
Letztlich wurde der 19-Jährige in Kenia aus Mangel an Beweisen aber nur wegen Verletzung der Einreisebestimmungen verurteilt, da sein Visum abgelaufen war. Bereits im September 2012 hatte das BFM auf Antrag des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Asylgewährung gegenüber dem Betroffenen widerrufen.
Begründet wurde der Entscheid mit einer Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des nach wie vor in Kenia inhaftierten Mannes nun gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung ans BFM zurückgeschickt.
Wertungen distanzlos übernommen
Nach Ansicht der Richter in St. Gallen hat das BFM unter anderem den Sachverhalt nur unvollständig erhoben und ungenügend gewürdigt. Es habe seinen Entscheid einzig auf Basis der lückenhaften Informationen gefällt, die ihm der NDB habe zukommen lassen.
Aus dessen Angaben sei nicht ersichtlich, welche Informationen als gesichert und welche als ungesichert gelten könnten. Überdies habe das BFM Wertungen des NDB distanzlos übernommen. Das BFM wird aufgefordert, vom NDB nun ergänzende Informationen einzuholen.
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