Das Ramadan-Watch Komitee für die Schweiz geht davon aus, dass der Neumond frühestens am 17.06.2015 gesichtet werden kann. Damit fällt der 1. Ramadan mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Donnerstag, 18. Juni 2015. Der folgende Artikel erklärt die Rahmenbedingungen und Prämissen dieser Prognose und gibt kontextbezogen Auskunft über das Fasten in der Schweiz.

Mondsichtung und Ramadan-Beginn

Der heilige Monat Ramadan beginnt am Tag nach der erfolgreichen Sichtung des Neumondes (hilal). Gemäss astronomischer Kalkulation tritt der geozentrische Neumond dieses Jahr erstmals am Dienstag, den 16. Juni 2015/ 28. Ša’bān 1436 um 16:05 Uhr MESZ auf. Zu diesem Zeitpunkt geht der Mond an der Sonne vorbei und kann nicht gesehen werden. Damit ist eine Sichtung am Dienstag in Europa, Zentralasien und Afrika auch mit modernen Fernrohren ausgeschlossen.

[Bild 1 zeigt , dass die Wahrscheinlichkeit einer Sichtung des Neumondes am 16. Juni gegen null geht. Quelle: OmegaHilalSighting]
[Bild 1 zeigt , dass die Wahrscheinlichkeit einer Sichtung des Neumondes am 16. Juni gegen null geht. Quelle: OmegaHilalSighting]
Deutlich sichtbar wird die Mondsichel des hilals am Horizont jedoch an vielen Orten weltweit ab Mittwoch, 17. Juni/29. Ša’bān. Eine Sichtung ist damit in Nordamerka und Afrika mit geringem Aufwand und von blossem Auge möglich. Mit Teleskopen kann die Mondsichel auch in Südeuropa, Arabien, Südasien und Australien gesichtet werden. Eher unwahrscheinlich aber im Bereich des theoretisch Möglichen ist ein weltweites Ausbleiben von Sichtungsmeldungen am 17. Juni. Gewisse Länder wie etwa die Türkei warten nicht die optische Sichtbarkeit des Neumonds ab, sondern stützen sich auf die mathematische Berechnung des Neumondes. In jenen Ländern beginnt der Ramadan fix am Mittwoch, 17. Juni. In der Schweiz richten sich viele ethnische Gemeinschaften nach den Massgaben ihrer Heimatländer. Dies führt jedes Jahr zu Unklarheiten über den Beginn und das Ende des Ramadans. Eine einheitliche Fastenzeit bleibt ein Desiderat. Lesen Sie mehr dazu: «Eine Mondsichel, mehrere Meinungen»

IZRS stützt sich auf Daten aus Kairo und Mekka

Der Islamische Zentralrat betreibt ab Dienstag, 16. Juni um 20.00 Uhr das alljährliche Ramadan-Watch Komitee. Ein Komitee bestehend aus fünf Personen sammelt laufend Informationen über mögliche Mondsichtungen weltweit und trägt diese in Bern zusammen. Aufgrund der Datenlage entscheidet das Komitee spätestens bis Adhan al-Maghrib (21.27 Uhr). Als besonders autoritativ für die Mehrheit der Muslime gelten die Entscheide aus Mekka und Kairo. Stimmen sie überein, schliessen sich ihnen i.d.R. in einer eigentlichen Kettenreaktion fast alle westlich gelegenen lokalen Entscheidungsträger an. Massgeblich ist in jedem Fall die Wahrung der Einheit. Das Ideal wäre eine weltweit synchrone Fastenzeit. In den vergangenen Jahren gelang die Abstimmung auch aufgrund der verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten immer besser.

Koordination und Informationsfluss

Der IZRS verbreitet den Entscheid des Komitees jeweils innert Minuten über folgende Kanäle auf Deutsch und Französisch. Angeschlossene Moscheen und Zentren sind per SMS-Messaging-Link verbunden und sind i.d.R. bis spätestens knapp vor dem Maghrib-Gebet im Besitz der Informationen, um die Betenden über den Beginn des Fastenmonats zu informieren.

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Ende des Ramadans und Eid al-Fitr

Auch das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid al-Fitr türk. Bayram) findet entsprechend der Sichtung des Neumondes statt. Wie im Vorfeld des Ramadans werden auch gegen Ende des Ramadans Sichtungen durchgeführt. Je nach dem fällt das Fest dieses Jahr auf den, 16. oder 17. Juli.

Bedeutung des Festes

Der Islam kennt zwei «hohe» Feiertage im Jahr. Als eigentlich «höchster» Feiertag gilt das Opferfest, jeweils am 10. Tag des islamischen Mondmonats Dhul-Hijja. Es krönt gewissermassen die zur gleichen Zeit stattfindende Pilgerfahrt (al-hajj) und soll an Abrahams uneingeschränkten Gehorsam gegenüber Allah erinnern. Bei den Schiiten hat zudem noch das ‘Ashura-Fest am 10. Muharram eine grosse Bedeutung.

Daneben ist das Fest des Fastenbrechens je nach Auslegung ungefähr gleichbedeutend. Es wird mit einem morgendlichen Gemeinschaftsgebet begangen, dessen Verrichtung eine gemeinschaftliche Pflicht ist (fard ‘ala l-kifaya). Danach trifft man sich meist im erweiterten familiären Kreis zu einem ausgewogenen Frühstück, was das Ende der vorgeschriebenen Fastenzeit erneut symbolisiert.

Beide Feste sind ein ganz wesentlicher Bestandteil der Muslime und zwar sowohl in religiöser wie auch kultureller Hinsicht. Auch Personen, denen man die religiöse Praxis nicht ansieht, nehmen i.d.R. an diesen hohen Feierlichkeiten teil. Arbeitgebern und Lehrpersonen rät der Islamische Zentralrat einen möglichst kulanten und flexiblen Umgang angesichts der hohen Bedeutung des Festes.

Fastenzeiten

Dieses Jahr fällt der Ramadan in den Sommer, was uns europäischen Muslimen naturgemäss lange Fastentage beschert. Der Fastentag beginnt um ca. 03:45 und endet um 21:30 Uhr. Zudem beten viele Muslime im Ramadan das Tarawih-Gebet. Jenes beginnt i.d.R. direkt nach dem Nachtgebet (‘isha‘) und kann gut und gerne ein bis zwei Stunden dauern.

Damit steht fest, dass viele Fastende vor dem Morgengebet um ca. 03.45 Uhr kein Auge schliessen werden, was bei einem unflexiblen Arbeits- oder Schulalltag bei einigen zu Müdigkeitserscheinungen führen kann. Abhilfe schaffen da ausgedehnte Schlafpausen am späteren Nachmittag.

Sport- und Schwimmaktivitäten während des Fastens 

Es gibt keine Norm, die sportliche Aktivität während des Fastens explizt einschränken würde. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die langen Tage in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen den Körper des Fastenenden stärker als üblich dehydrieren können. Von Sport wird daher während der Fastenzeit abgeraten. Beim Schwimmen besteht zudem die Gefahr, dass man Wasser schluckt. Dies sollte man jedoch unbedingt vermeiden.

Ausnahme vom Fasten

Das Fasten im Ramadan ist eine Individualpflicht (fard al-‘ayn) und gilt gemeinhin als vierte der fünf Säulen des Islams. Ausgenommen von dieser Pflicht sind gemäss dem Qur’an und der Prophetentradition:

–        minderjährige Kinder
–        Kranke
–        Reisende
–        Schwangere, die um ihre Gesundheit oder um die Gesundheit des Fötus fürchten
–        Frauen während der Menstruation oder der Wochenbettblutung



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