Ramadan Mubarak; Kullu 'Aam wa antum bi Khayr
Ramadan Mubarak; Kullu ‚Aam wa antum bi Khayr

Ramadan beginnt am Mittwoch, 10. Juli 2013 in shaa‘ Allah. Die Mondsichel konnte heute Abend über der arabischen Halbinsel nicht gesichtet werden. Eine geostationäre Sichtung ist heute aus astronomischer Sicht auch gar nicht möglich.

Kommuniqué 08072013-0073

Bern/Kairo/Mekka, 29. Sha’ban 1434 / 08.07.2013

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) bestätigt den Beginn des Heiligen Monats Ramadan für den 10.07.2013. Da heute die Sichtung der Mondsichel „Hilal“ weder über der arabischen Halbinsel erfolgte, noch über Europa möglich ist, beginnt der Ramadan erst am Mittwoch. Auch die Muslime in der Schweiz werden am Mittwoch, 10. Juli den ersten Fastentag begehen.

Bereits zum zweiten Mal wurde ein Komitee eingesetzt, um den Beginn des Ramadans für möglichst alle in der Schweiz lebenden Muslime einheitlich und im Einklang mit der Mehrheit der muslimischen Länder zu empfehlen. Dennoch dürfte es auch in diesem Jahr bei einigen traditionalen Gemeinschaften zu Abweichungen, da sie es weiterhin bevorzugen, sich nach den obrigkeitlichen Weisungen ihrer Herkunftsländer zu orientieren.

Lange Fastenzeit

Für viele jüngere Muslime und Musliminnen ist dieser Ramadan eine spezielle Herausforderung. Da sich die islamische Zeitrechnung nach dem lunaren Kalender (Mond-Monat) richtet, verschiebt sich der Beginn des Ramadans jedes Jahr um ca. 11 Tage nach vorne und damit im Moment immer weiter in den Sommer hinein, wobei die Fastentage länger und die Temperaturen höher werden.
Muslime werden folglich am Mittwoch um ca. 03:00 Uhr aufstehen, um die Vorfastenmalzeit Sahur einzunehmen. Ab 03.41 Uhr darf dann bis um 21.27 Uhr nicht mehr gegessen, getrunken oder geraucht werden. Auch auf sexuellen Umgang sowie auf die Einnahme aller nicht durch ärztliche Indikation für zwingend notwendig erklärten Medikamente muss tagsüber verzichtet werden.

Appell an Lehrer und Arbeitgeber

Wenn lange Fastentage und ein langer Arbeits- oder Schulalltag zusammenfallen, kann es in vielen Fällen sein, dass sich die körperliche Leistungsfähigkeit verringert. Der Islamische Zentralrat appelliert an die Arbeitsgeber und Lehrerschaft, im Umgang mit Fastenden so flexibel wie möglich zu handeln. Dies betrifft vor allem auf Wunsch die vorübergehende Dispensierung vom Sport.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Fastenpflicht sind Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, Kranke und Reisende. Ausserdem können Alte und Schwangere unter der Bedingung, dass ihre Gesundheit negativ beeinträchtigt würde, das Fasten auf einen späteren, günstigeren Zeitpunkt z.B. im Winter verschieben.

Ramadan als Monat der Einkehr und Rückkehr

Ramadan bedeutet für Muslime aber nicht nur Enthaltsamkeit. Der Monat zeichnet sich vielmehr als potentiell moralischer Antrieb vieler Gläubigen aus. So glauben Muslime, dass während der Dauer dieses Monats die Teufel und Dämonen in Ketten gelegt und die Tore des Himmels geöffnet werden. Es ist die Zeit der langen Tarawiih-Nachtgebete, die jeweils nach dem regulären ‚Ishaa-Nachtgebet in den grösseren Moscheen gemeinschaftlich verrichtet werden. Muslime sind zudem angehalten vermehrt den Heiligen Qur’an zu lesen, zu spenden und andere gute Taten zu tun.

Ramadan Hotline für Muslime

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat zum Beginn des Ramadans eine Ramadan-Hotline (031-533 39 30) für Muslime in der Schweiz aufgeschaltet. Sie beantwortet Fragen zu Beginn, Dauer und Wesen des Fastens in den vier Sprachen: Deutsch, Französisch, Albanisch und Englisch und wird täglich zwischen 17.30 Uhr und Sonnenuntergang bedient.

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