Bern, 17.12.2010

(ni) Der Präsident der extrem rechten Schweizer Demokraten Thurgau, Willy Schmidhauser, ist wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. In der eigenen Parteizeitung hatte Schmidhauser dazu aufgerufen, Muslime allein wegen ihrer Religion nicht einzubürgern.

Das Bezirksgericht Steckborn sah den Tatbestand der Rassendiskriminierung als eindeutig erfüllt. Gegen Schmidhauser wurde eine bedingte Geldstrafe von 5400 Franken (60 Tagessätze zu 90 Franken) und eine Busse von 1170 Franken ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 67-jährige Politiker hatte Mitte 2007 in der Parteizeitung «Schweizer Demokrat» eine Stellungsnahme mit dem Titel «Darum dürfen wir Muslime gar nie einbürgern» veröffentlicht. In dem Text stellt er die Muslime grundsätzlich als Menschen zweiter Klasse dar. Daraus schliesst er, dass Muslime allein wegen ihrer Religionszugehörigkeit nicht einzubürgern seien. Mit dieser Aussage hat er sich der Rassendiskriminierung gemäss Artikel 261bis StGB schuldig gemacht.

Zur Gerichtsverhandlung am 11. November in Steckborn erschien der Angeklagte nicht. Das Bezirksgericht warf Schmidhauser im Urteil «Uneinsichtigkeit» vor. Für die bedingte Geldstrafe setzte das Gericht eine Probezeit von drei Jahren an und auferlegte dem Verurteilten die Verfahrenskosten.

Ob der SD-Politiker die Probezeit ohne weitere Verurteilung übersteht, ist ungewiss. Schliesslich ist er ein Wiederholungstäter. 2003 wurde er bereits wegen Nötigung verurteilt. Im April 2009 drohte er der «Thurgauer-Zeitung» mit Waffengewalt. Damals bestätigte der Nationalrat Bernhard Hess, der Präsident der Schweizer Demokraten, dass Willy Schmidhauser ein «notorischer Querulant» sei.

Quelle: NZZ, Urteil gegen Präsident der Schweizer Demokraten wegen Rassendiskriminierung, 16.12.2010

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