Das ehemalige SVP-Mitglied Beat Mosimann forderte auf seiner Facebook-Page auf, Muslime standesrechtlich zu erschiessen. Die Solothurner Staatsanwaltschaft erliess nun einen Strafbefehl.
(qi) In einem Interview auf Tele M1 entschuldigte sich Mosimann vergangenen Juli für seine rassistischen Äusserungen. Vor Strafe verschont blieb der 55-Jährige indes nicht. Wer sich «herabsetzend und in einer die Menschenwürde verachtenden Weise über Juden, Muslime und dunkelhäutige Menschen» äussert, verstösst nach Ansicht der Solothurner Staatsanwaltschaft gegen das Rassendiskriminierungsverbot (Art. 261bis StGB). Auf seiner Facebook Seite schrieb Mosimann 2012: «Wann wird das gottverdammte Pack endlich ausgeschafft oder standrechtlich erschossen?» Die SVP schloss Mosimann «zum Wohl der Partei» nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus.
Die Strafuntersuchung wegen Rassendiskriminierung wurde unmittelbar nach Bekanntwerden Mosimanns Hasstiraden von Amtes wegen eröffnet. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgeschlossen und gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl erlassen. «Er wurde wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu 120 Tagessätzen verurteilt», sagt die verantwortliche Staatsanwältin Claudia Scartazzini auf Anfrage. Die Hälfte davon sei bedingt. Wie hoch die Tagessätze sind, will Scartazzini nicht kommentieren.
Strafbefehl kann angefochten werden
Da der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei, will die Staatsanwaltschaft vorderhand keine Details kommunizieren. Sie bestätigte auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» auch nicht, dass es sich im besagten Fall tatsächlich um Beat Mosimann handelt. Dennoch liege dies aber auf der Hand, so die Zeitung.
Mosimann selbst wolle auf Anfrage nichts zum Strafbefehl gegen ihn sagen: «No Comment!»
Quelle: Aargauer Zeitung, Rassistische Kommentare verfasst: Beat Mosimann wird zu Geldstrafe verurteilt, 08.05.2013.