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die halbe

Religion

Der IZR bietet eine Reihe von professionellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nikah an.

Unsere Dienstleistungen

Nikah Vertrag

Der Islamische Zentralrat bietet die Sunna-konforme Abwicklung von Nikah-Verträgen an. Zeremonien können physisch vor Ort oder online via Zoom stattfinden.

Prenup-Beratung

Unser Team berät Heiratswillige und jene, die eine Nikah eingehen möchten, bei der Erstellung islamisch formgerechter Prenup-Verträge und weiterer Angelegenheiten.

Talaq/Khulu

Wenn sich Trennung nicht verhindern lässt, stehen wir beratend zur Seite, sei es bei Khulu Anträgen oder bei der Aushandlung von Unterhaltsabmachungen.

“Nikah ist der einzige Weg in eine Halal-Partnerschaft. Beim IZR machen wir es dir einfach und zugänglich, während wir dich umfassend beraten, um den ersten Schritt in eine gesegnete und harmonische Zukunft gemeinsam zu gehen.“

Edon Podrimcaku

Nikah Vertrag

Dein Weg zur gültigen Nikah

Die minimalen Vertragsbedingungen nach der Sunna sind:

Der mündlich erklärte Wille von Mann und Frau zur Nikah
Die mündlich erklärte oder schriftlich beglaubigte Einwilligung des Walis [1] der Frau
Die Festsetzung einer fixen Morgengabe im gegenseitigen Einvernehmen
Die Bezeugung des Vertrags durch zwei handlungsfähige männliche Muslim

Die Nikah wird vom Zentralrat auf Wunsch schriftlich standardisiert in Englisch oder Arabisch attestiert und versiegelt.

[1] Der Wali ist typischerweise der Vater. Lebt er nicht mehr, ist der Onkel oder Bruder verantwortlich. Bei Konvertitinnen ist die Religionszugehörigkeit des Vaters ausschlaggebend. Ist der Vater einer anderen Religion angehörig, entfällt die Bedingung seines Einverständnisses. In diesem Fall kann die Frau einen Wakil (Stellvertreter) benennen.

Was müssen wir mitbringen?

Beide Nikah-Anwärter müssen sich durch einen amtlichen Ausweis identifizieren können.
Wir empfehlen dem Paar jeweils eigene Zeugen aus dem privaten Umfeld mitzubringen. Ist dies nicht möglich, können auf Anfrage zwei Zeugen bereitgestellt werden.
Den Wali oder eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des abwesenden Walis in Arabisch, Englisch, Deutsch oder Französisch.
Frauen, die eine frühere Nikah per Khulu‘ auflösen liessen, sollten ein entsprechendes Dokument vorlegen können.

Termin buchen

Es empfiehlt sich, den Termin rechtzeitig mit dem Generalsekretariat zu vereinbaren: [email protected] oder 031 511 02 90.

Frauen können sich zudem über alle Details beim bei Ferah Ulucay beraten lassen: [email protected].

Preis

Der Unkostenbeitrag für eine Nikah-Abwicklung beträgt CHF 250.- ohne Mitgliedschaft.

Kann die Nikah auch online stattfinden?

Unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen, kann die Nikah auch online durchgeführt werden.

Prenup-Beratung

Unsere Prenup-Beratung bietet eine umfassende Orientierung zu allen wichtigen Aspekten der Nikah, von formellen Abläufen bis hin zu islamrechtlichen Vertragsregelungen. Wir helfen dir, klare Vereinbarungen zu Themen wie Gütertrennung, Erbschaftsfragen und finanziellen Verantwortlichkeiten zu treffen – stets im Einklang mit islamischen Prinzipien und rechtlicher Klarheit. Unsere Experten begleiten dich durch den gesamten Prozess, damit deine Nikah auf einer stabilen und fairen Grundlage beginnt.

Ein Ehevertrag kann für Muslime in der Schweiz eine wertvolle Absicherung sein. Er ermöglicht die Gütertrennung, schützt Unternehmensvermögen und regelt erbrechtliche Ansprüche im Einklang mit islamischen Prinzipien. Besonders bei binationalen Ehen hilft er, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Zudem kann er klare Vereinbarungen zu Unterhalt und Altersvorsorge treffen, um Fairness und finanzielle Stabilität für beide Partner zu gewährleisten.

Beratungsgebühr (Nicht-Mitglied): 129.- pro Stunde

Formelle und rechtliche Grundlagen der Nikah

Ablauf, Anforderungen und Dokumentation

Islamrechtliche Vertragsgestaltung

Gütertrennung, finanzielle Verantwortlichkeiten und Erbschaftsfragen

Individuelle Beratung & Absicherung

Massgeschneiderte Lösungen für eine faire und transparente Ehevereinbarung.

Talaq/Khulu

Wenn Trennung unvermeidlich ist

Wenn sich Ehepartner trennen, sollte dies im Einklang mit den islamischen Normen sowie in Fairness und Geschwisterlichkeit geschehen. Allah sagt im Qur’an: „Und vergesst die Güte unter euch nicht.“ (Sure 2:237). Ist keine Versöhnung möglich, ist der einfachste Weg, dass der Mann die Talaq-Formel ausspricht und die Ehe unter Einhaltung der dreimonatigen Idda endet.

Möchte die Frau sich islamisch korrekt trennen, muss sie einen Khulu einleiten. Sind gemeinsame Kinder betroffen, sind klare Vereinbarungen zu Unterhalt, Betreuung und Besuchsrecht erforderlich. Wir stehen beratend zur Seite und helfen, eine gerechte islamische und harmonische Lösung zu finden.

Beratungsgebühr (Nicht-Mitglied): 129.- pro Stunde

Fragen?

Unser Team steht dir auch bei hier nicht spezifisch aufgeführten Angelegenheiten gerne zur Verfügung.