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Islamischer Zentralrat zieht den St. Galler Hijab-Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht
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13.03.2014

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Islamischer Zentralrat zieht den St. Galler Hijab-Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht

Das St. Galler Bildungsdepartement weist unter Stefan Kölliker (SVP) den Rekurs einer St. Margrethener Schülerin gegen das Kopftuchverbot in der Schule, wie zu erwarten war, ab. Der Islamische Zentralrat kündigt den Weiterzug ans St. Galler Verwaltungsgericht an.
Kommuniqué 13032014-0086 Der Islamische Zentralrat nimmt die erwartete Abweisung des Rekurses des St. Galler Bildungsdepartement zur Kenntnis. Der Entscheid kommt nicht überraschend, sondern entspricht der Weisung des heutigen Vorstehers des Bildungsdepartements Stefan Kölliker (SVP) vom Juli 2010. Ein anderer Entscheid war nicht zu erwarten. Inhaltlich bietet der Entscheid denn auch nichts Neues. Der Islamische Zentralrat zieht den Rekurs in Absprache mit der betroffenen Familie ans St. Galler Verwaltungsgericht weiter. Für die betroffene Schülerin ändert sich bis zum Vorliegen eines endgültigen Urteils nichts. Sie kann auch weiterhin mit Hijab zur Schule gehen. [EOF]


SCHLÜSSELWÖRTER

Hijabverbot

Kopftuchverbot

St. Margrethen


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