Die Aargauer Regierungsrat hält ein Kopftuchverbot im Unterricht für «unverhältnismässig». Die Rechtslage ist unklar.
Das Kopftuchtragen von Schülerinnen sei keine Frage, die an den Aargauer Schulen für Unruhe sorge und nach politischer Klärung verlange, schreibt der Regierungsrat in seiner heutigen Stellungnahme. Es sei fraglich, ob die Ziele der Gleichberechtigung und Integration mit einem generellen Verbot besser zu erreichen seien. Gemäss dem Regierungsrat gibt es viele Hinweise, dass vermehrter Druck auf Minderheitengruppen dazu führt, dass sich diese von der Mehrheitsgesellschaft eher abschotten. Das würde eine verbesserte Integration und Chancengleichheit der betroffenen Mädchen verhindern.
Die CVP-Fraktion des Aargauer Kantonsparlaments hatte in einer Motion ein generelles Kopftuchverbot an den Volksschulen verlangt. Alle Kleidungsstücke sollten grundsätzlich verboten werden, die den pädagogischen Inhalten und Lernzielen der Volksschule widersprechen würden. Ein Kopftuch erschwert laut der CVP die Integration und widerspricht dem Gleichheitsgedanken zwischen Mädchen und Knaben. Die christlich-abendländische Kultur sei die Grundlage in den Schweizer Schulen. Ein Kopftuchverbot schaffe Klarheit und enthebe Schule, Familie und Schülerin von unnötigen Auseinandersetzungen.
Das Kantonsparlament hatte im November 2010 die Forderung nach verschärften Kleidervorschriften an den Volksschulen abgelehnt. Die SVP forderte «angemessene Kleidervorschriften» an den Schulen, und die Schweizer Demokraten wollten ein Verbot für Burkinis im Schwimmunterricht.
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Artikel-Link: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Nein-zu-Kopftuchverbot-an-der-Volksschule/story/21779877