Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) beantragt zum zweiten Mal mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, einer Initiative von Yannick Buttet (CVP, VS) zuzustimmen, die eine Deklaration von geschächtetem Fleisch für Endkunden verlangt.
(qi) Buttet will eine Deklarationspflicht auf allen Verkaufsstufen für importiertes Fleisch von Tieren, die im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden. Im Text ist nur die Rede von „Halalfleisch“, während die explizite Nennung des Koscherfleisches vermieden wurde [15.499]. Schächten ist in der Schweiz sowohl den Juden wie auch den Muslimen seit 1893 verboten. Damals stimmte das Schweizer Volk unter dem Einfluss des in Europa grassierenden Antisemitismus darüber an der Urne ab. Der Import dagegen ist erlaubt, unterliegt aber einer strengen Kontingentierung durch den Bund. Als Halal- respektive Koscherfleisch deklariert werden muss das Fleisch heute ausschliesslich auf der ersten Verkaufsstufe.
Niemand wisse deshalb, wie viel davon auf dem Schweizer Markt erhältlich sei, argumentiert Buttet. In der Praxis sei es einfach, das Fleisch auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen, wird in der Begründung der Initiative kritisiert.
Das findet Buttet auch deshalb stossend, weil nur wenige Betriebe an der Versteigerung der Importkontingente für das günstigere Halal-Fleisch teilnehmen. Daher verlangt er neben der Deklaration eine Angleichung der Zuschlagpreise an jene für normales Fleisch. Sein Ziel: Halal-Fleisch soll teurer werden.
Es handelt sich nicht um den ersten Vorstoss im Nationalrat. Bereits 2008 reichte Lukas Reimann (SVP) eine Motion mit dem Titel „Deklarationspflicht für Schächtfleisch“ ein. Im üblich scharfen Tonfall begründete der islamophobe SVPler seinen Vorstoss: „Für die Halal-Produktion werden die Tiere oft ohne Betäubung niedergemetzelt.“ Die Motion wurde Ende 2009 vom Nationalrat abgelehnt. [08.3154]
2013 legte Parteikollege Jean-Luc Addor nach. Mittels Interpellation wollte er vom Bundesrat erfahren, ob es konsequent sei, das Schächten zu verbieten und gleichzeitig den Import von geschächtetem Fleisch zuzulassen. Der Bundesrat verwies auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ausserdem sei ihm kein Land bekannt, welches den Import von Halal- oder Koscherfleisch verbieten würde. Zudem liessen die EU-Mitgliedstaaten, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika, Indien, China und Japan sowie die meisten südamerikanischen Länder nicht nur den Import und Vertrieb von Halal-Fleisch zu, sondern würden mehrheitlich kein Schächtverbot kennen. [16.3464]
Die vorliegende parlamentarische Initiative Buttets wird von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) bereits zum zweiten Mal unterstützt, während die zuständige Kommission des Ständerats ihr zuletzt am 11. Oktober 2016 eine Abfuhr erteilt hatte.
Tiefe Kontingente
Der Bundesrat sieht seinerseits keine Probleme in der heutigen Regelung, wie er in seinen Antworten auf die bisherigen parlamentarischen Vorstösse schrieb. Nach seinen Angaben reiche die Menge des importierten Halal-Fleisches nicht einmal aus, um den Konsum der muslimischen Gläubigen zu decken.
Die geltende Zollkontingente von derzeit 525 Tonnen ergebe pro in der Schweiz lebenden muslimischen Gläubigen und Jahr rund 1,3 Kg Halal-Fleisch von Rindern und Schafen. Der durchschnittliche Konsum an Rinds- und Schaffleisch betrage aber rund 15 Kilogramm pro Kopf und Jahr.
Keine Halal-Normen
In der Schweiz gibt es keine staatliche Kontrolle über mutmasslich als „halâl“ angepriesene Lebensmittel. Weder ist die Bezeichnung„halâl“ geschützt, noch unterliegt sie verbindlichen Normen. Aufgrund des Schächtverbots schlachten einige lokale Halal-Fleisch Metzgereien nach erfolgter Betäubung mittels normierten Elektroschocks. Dabei ist es wichtig, dass das Tier nicht am Schock stirbt. Andernfalls gilt es nach islamischem Recht als Aas und darf nicht mehr genossen werden. Während die Kantonstierärzte über die fachgemässe Betäubung der Tiere wachen, gibt es bisher keine etablierten unabhängigen Kontrollen über die Halal-Konformität der Erzeugnisse.