Musliminnen stehen Red und Antwort (c) 2013/IZRS
Musliminnen stehen Red und Antwort (c) 2013/IZRS

St. Margrethen verweigerte dem Islamischen Zentralrat im März 2014 als erste Schweizer Gemeinde die Bewilligung für einen Infostand der Kampagne «Muslima Stolz & Frei» zum islamischen Kopftuch. Nun hat der St. Galler Regierungsrat eine Beschwerde gutgeheissen.

Kommuniqué 15042015-0112

Im Mai 2013 lancierte der Islamische Zentralrat die Kampagne «Muslima Stolz & Frei» als Antwort auf die vermehrte öffentliche Kritik am islamischen Kopftuch. Die Idee der Kampagne ist, dass Musliminnen selbst in den Regionen den Kontakt mit der Öffentlichkeit suchen, um falsche Vorstellungen im Zusammenhang mit dem Kopftuch im Rahmen von direkten Gesprächen abzubauen.

Der Infostand gastierte unterdessen gut 40 Mal in mehr als 12 Kantonen, so auch im benachbarten Au-Heerbrugg. Die Kampagne wurde bisher durchwegs positiv gewertet und stiess mit Ausnahme des abschlägigen Bewilligungsentscheids in St. Margrethen noch nie auf juristischen oder politischen Widerstand.

Mit E-Mail vom 10. März 2014 ersuchte der Islamische Zentralrat um Erteilung einer Bewilligung für den 10. Mai, was der Gemeinderat mit Schreiben vom 25. März abschlägig beantwortete. Begründet wurde dies mit dem zu jener Zeit hängigen Rechtsmittelverfahren am St. Galler Verwaltungsgericht, wobei es um die Zulässigkeit des Kopftuchtragens in der Volksschule ging. Der Islamische Zentralrat vertrat die Beschwerdeführerin im besagten Verfahren, welches unterdessen zugunsten jener entschieden und seitens der unterlegenen Partei ans Bundesgericht weitergezogen wurde, wo es aktuell hängig ist. Die Gemeinde argumentierte, dass eine Informationsveranstaltung zum Thema Kopftuch das betroffene Mädchen einem erhöhten psychischen Druck aussetzen würde und den sozialen Frieden in der Gemeinde stören könnte.

Darauf ersuchte der Islamische Zentralrat am 10. Juni erneut um eine Bewilligung, welche per Verfügung am 16. Juni wiederum verweigert wurde. Diesmal hiess es, die Aktivitäten des IZRS würden auf die lokale muslimische Bevölkerung (27%) eine «äusserst desintegrierende Wirkung» entfalten. Die Aufrechterhaltung des religiösen und des sozialen Zusammenlebens gehe in einem säkularen Rechtsstaat der Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit des IZRS vor.

Unverhältnismässige Massnahme

Das St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement folgte mit Entscheid vom 13. April 2015 dieser Argumentation nicht. So habe der Gemeinderat nicht hinreichend belegt, inwiefern eine solche Informationsveranstaltung mit vier muslimischen Frauen geeignet sein soll, den religiösen Frieden ernsthaft zu gefährden. Die wertekonservative Haltung des IZRS alleine genüge jedoch nicht, um der Argumentation der Gemeinde zu folgen. Ob die Auffassungen, welche durch die Kampagne verbreitet werden sollen der Gemeinde als wertvoll erscheinen oder nicht, könne für die Erteilung einer Bewilligung nicht ausschlaggebend sein.

Das St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement kommt zusammenfassend zum Schluss, dass die Verweigerung der Bewilligung im vorliegenden konkreten Fall unverhältnismässig war. Die Beschwerde wird unter Kostenfolge gutgeheissen und die Verfügung vom 16. Juni 2014 aufgehoben. Die Bewilligung sei auf erneutes Gesuch hin zu erteilen. Gegen den Entscheid kann innert 14 Tagen beim St. Galler Verwaltungsgericht rekurriert werden. (RDRM.2014.101)

Verzicht auf Infostand in nächster Zeit

Der Islamische Zentralrat begrüsst den Entscheid, verzichtet jedoch vorübergehend auf die Umsetzung der Kampagne in St. Margrethen, um nicht zugleich wieder der Provokation bezichtigt zu werden.

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