Bern, 12.04.2010
(ni) Mehrere Kantone möchten Dispensationen vom Sportunterricht verhindern, indem sie den Burkini im Schwimmunterricht als zulässig erklären. Einer der ersten Kantone war Basel-Stadt, welcher entsprechende Richtlinien aufgestellt hatte. Baselland, Zürich, Luzern und Solothurn sind gefolgt. Inzwischen ist der Burkini an vielen Schweizer Schulen eine Alternative zur Dispensation.
Auch in den Leitlinien des Aargauer Erziehungsdepartements, welches von SVP Politiker Alex Hürzeler geleitet wird, heisst es: «Den Schülern und Schülerinnen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Körper zu bedecken.»
Das Tragen des Ganzkörperbadekleids wird auch von der Thurgauer SVP-Erziehungsdirektorin Monika Knill erlaubt: «Falls Eltern das wünschen, sollte im Schwimmunterricht den Mädchen das Tragen eines Burkinis ermöglicht werden.». Dies ist auch in den Richtlinien ihres Departements festgehalten.
Der sogenannte «Burkini»-Kniefall» sorgt für rote Köpfe bei der Parteispitze der SVP Schweiz. «Keine Sonderregelung», fordert Fraktionspräsident Caspar Baader. Er beharrt auf seinem Standpunkt, dass wer in der Schweiz lebt sich zu integrieren hat und dies impliziert offenbar halbnackt am Schwimmunterricht teilnehmen zu müssen.
Die SVP-Frauen des Kanton Aargau reagieren konsterniert. Sie befürchten, dass der Burkini den jungen Musliminnen aufgezwungen werden könnte. Ausserdem trage, laut Stöckli die islamische Kleiderordnung nichts zur Integration bei, daher seien Sonderwünsche nicht tolerierbar.
Kritisch sehen auch die CVP-Frauen Schweiz diese Richtlinien. «Es ist problematisch, wenn sich schon neunjährige Mädchen verhüllen müssen», sagt Präsidentin Babette Sigg. Aus ihrer Sicht sind muslimische Mädchen im Islam Menschen zweiter Klasse. Dies vertrage sich nicht mit der Schweizer Verfassung.
Damit junge Muslimas am Schwimmunterricht teilnehmen können, müssen aber noch andere Punkte beachtet werden. Da Nacktheit vor anderen für Muslime problematisch ist, halten die Richtlinien der Thurgauer SVP-Erziehungsdirektorin Knill fest, dass muslimische Kinder «sich allein umziehen und duschen» können. Wahlweise könne auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Schüler «zeitlich gestaffelt» duschen.
Quelle: Burkini für Schülerinnen, Sonntagonline.ch, 11.04.2010.