Zürich, 4.1.2009
***Zitiert nach: Swissinfo.ch***
Das Kopftuch-Tragen im Schulhaus und die Dispensation vom Schwimmunterricht sollen im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt werden. Der Zürcher Kantonsrat hat eine entsprechende SVP-Motion bachab geschickt.
Die SVP forderte eine gesetzliche Grundlage, um „die Schweizer Wertordnung in der Schule durchsetzen zu können“. Verbieten wollte die Partei unter anderem das Kopftuch-Tragen in der Schule und die Befreiung vom Turnunterricht während des Ramadans.
Solche Spezialbehandlungen führten zur Ausgrenzung aus dem Klassenverband und erschwerten die Integration dieser Kinder. Selbst in laizistischen islamischen Ländern wie etwa der Türkei gelte in der Schule ein Kopftuchverbot, argumentierte die SVP-Sprecherin.
Unterstützung erhielt die Partei allerdings nur von der EVP und der EDU. Alle anderen Parteien lehnten die Einführung eines solchen Gesetzes ab. Die bisherigen Empfehlungen des Zürcher Volksschulamtes seien völlig ausreichend, argumentierte etwa die FDP. Die Grünliberalen kritisierten, dass man mit dieser Motion die Kränkung anderer Religionen bewusst in Kauf nehme. „Wer eigene Werte durchsetzen will, ist intolerant“, sagte der GLP-Sprecher. Der Entscheid fiel mit 104 Nein- zu 65 Ja-Stimmen.
***Ende Zitat***
Quelle: Zürcher Kantonsrat will Kopftuch in der Schule nicht verbieten, Swissinfo.ch, 4.1.2009.
–> SF1, Schweiz aktuell vom 04.01.2010.