Bern, 09.05.2012
(qi) Der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel, Aziz Osmanoglu, hat sich mit seinen Äusserungen in Karin Bauers SF1 Reportage «Muslim Report» wie erwartet nicht strafbar gemacht. Zu diesem Befund kam nun auch die zweite Instanz, die den Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit zu prüfen hatte.
Damit bestätigt das Basler Appellationsgericht den Entscheid der Vorinstanz vom September 2010. Anlass für den Wirbel gaben Osmanoglus Äusserungen zur Shari‘a in der besagten Dokumentarsendung des Schweizer Fernsehens. Nach der Ausstrahlung hatte ein Vertreter der SVP Strafanzeige eingereicht.
Der muslimische Schweizer hatte sich vor der Kamera für die Einführung der Shari‘a in der Schweiz ausgesprochen und dabei auch die Frage das Schlagens von widerspenstigen Ehefrauen angesprochen. Wie das Strafgericht beurteilte auch das Appellationsgericht die Aussagen als problematisch, aber dennoch nicht als strafrechtlich relevant, zumal lediglich eine Meinungsäusserung und kein Aufruf im Sinne der Anklage nachzuweisen war.
Tendenziöse Sendung von Karin Bauer
Osmanoglu habe bei der Sendung «Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz» mit dem Schweizer Fernsehen kooperiert, weil er Vorurteile gegenüber Muslimen habe abbauen wollen, hiess es von Seiten der Verteidigung. Das sei dann aber völlig anders herausgekommen. Bereits vor der Ausstrahlung am 1. April 2010 hatte er Bedenken angemeldet, sein Einverständnis aber nicht zurückgezogen. Die Sendung von Karin Bauer wurde von muslimischer Seite scharf kritisiert, weil sie sich im Nachgang an die Minarett-Initiative um keinerlei neue Perspektive bemühte, sondern lediglich von den verbreiteten Stereotypen ausging und diese zusammenfasste.
Diese negative Publizität habe ihm persönlich geschadet, machte Osmanoglu geltend. Wegen der Ankündigung der Gerichtsverhandlung in den Medien habe er damals seine Stelle verloren. Mehrmals unterstrich der MG Sekretär, dass sich Muslime an die Gesetze des jeweiligen Landes halten sollen.
Reine Meinungsäusserung und nicht Aufruf
Die Staatsanwältin unterlag, weil sie auch vor dem Appellationsgericht den Tatbestand der Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit nicht hinreichend nachweisen konnte. Der Sekretär habe nicht den Vorsatz gehabt, andere zur Anwendung von Gewalt aufzurufen, und zudem fehle es an der vom Bundesgericht verlangten Eindringlichkeit, so das Gericht.
Die Anklage forderte gleiches Strafmass wie schon im erstinstanzlichen Prozess: eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit. Die Verteidigung plädierte erneut auf Freispruch.
Die Staatsanwältin gab sich über den Entscheid der zweiten Instanz nicht überrascht. Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehe, lässt sie noch offen. Sie wolle zuerst die schriftliche Begründung abwarten, sagte sie.
Quelle: NZZ Online, Freispruch für Sekretär der Basler Muslimgemeinde bestätigt, 09.05.2012.