Bern, 21.09.2010

(qi) Die Direktion für Bau, Verkehr und Energie (BVE) des Kantons Bern bestätigt die bereits vor der Minarett-Abstimmung erteilte Baubewilligung für das Minarett der Xhamia e Langenthalit (IGGL) im bernischen Langenthal.

Wie allgemein erwartet entschied die Direktion, dass das Minarettverbot für dieses Bauvorhaben noch nicht gelte. Das Projekt sieht den Bau eines Minaretts und einer Dachkuppel vor sowie aber auch die Erneuerung und Erweiterung des Gebäudes. Allerdings bewilligte die BVE nur den Bau des Minaretts und der Kuppel. Der Erweiterung und Erneuerung des Gebäudes stimmt sie nicht zu. Damit kann zwar das umstrittene Minarett theoretisch gebaut werden.

Allerdings stellt sich die Frage, ob und wie die nötigen Erweiterungen am Begegnungs- und Kultuszentrum vorgenommen werden können. Die BVE stützt zwar die Beurteilung der Stadt Langenthal, dass das Vorhaben zonenkonform sei, stellt aber andere Mängel fest: Die Ausnützungsziffer werde deutlich überschritten. Ausserdem  stünden zu wenige Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder zur Verfügung. Zudem sei der Zugang zu den Publikumsräumen nicht rollstuhlgängig. Die BVE kommt im Weiteren zum Schluss, dass die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sei.

Die Xhamia e Langenthalit prüft nun mit ihrem Rechtsvertreter, ob sie den Entscheid vor dem Berner Verwaltungsgericht anfechten möchte. Sie hat nun 30 Tage Zeit, das weitere Vorgehen zu überdenken.

Das Minarettverbot war während des Beschwerdeverfahrens vor der BVE angenommen worden. Tritt die Rechtsänderung erst während des Beschwerdeverfahrens ein, so sei grundsätzlich noch das alte Recht anzuwenden. Die Baubewilligung wurde am 30. Juni 2009 erteilt, sie sei daher gestützt auf die damalige Rechtslage zu beurteilen. Minarett und Dachkuppel entsprechen den Bauvorschriften; die BVE betätigt die Baubewilligung für diese Teile des Bauvorhabens.

SVP verlangte Verzicht auf Minarett-Bau

Die BVE befasste sich bereits zum zweiten Mal mit dem Vorhaben. Am 16. April 2007 hiess sie eine erste Beschwerde gut, weil die Vorinstanz den Sachverhalt ungenügend abgeklärt hatte. Die Baubewilligungsbehörde von Langenthal nahm weitere Abklärungen zur Zonenkonformität und zur künftigen Lärmsituation vor. Am 30. Juni 2009 bewilligte sie das Vorhaben erneut. Gegen diesen Entscheid haben acht Personen Baubeschwerde erhoben. Damit wurde das Bauvorhaben nun zum dritten Mal – wenn auch nur noch teilweise bewilligt.

Nach Annahme der Minarettinitiative forderte die Berner SVP die Langenthaler Muslimgemeinde auf, das Minarett nicht mehr zu bauen. Stadtpräsident Thomas Rufener (SVP), der die Bewilligung einst damit begründet hatte, dass alle Auflagen erfüllt seien, bezeichnete das Vorhaben bereits im Dezember 2009 als «politisch gescheitert».

Quelle: IZRS/ Bieler Tagblatt, Kanton bestätigt Baubewilligung für Minarett, 21.09.2010.

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