Von Abdel Azziz Qaasim Illi

Bern, 13.02.2012

Anti_Islam_spray_wall_mosque_Switzerland012012
Islamophobe Sprayerei an der Wand der
bosnischen Moschee in Oberentfelden im
Januar 2012

…heisst es in der Bundesverfassung Art. 9. Ein Artikel weiter vorne wird behauptet, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich seien. Art. 8 Abs 2 geht sogar noch weiter und verlangt: „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.“

Und weiter habe jede Person das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Veranstaltungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben, so der Art. 22 Abs 2.

Dass für Muslime in der Schweiz Teile der Bundesverfassung nur eingeschränkt gelten, ist seit dem 29.11.2009 hinlänglich klar. Seither heisst es in Art. 72 Abs 3: Der Bau von Minaretten ist verboten. Während Christen, Juden und andere Religionsgemeinschaften frei sind in der Planung ihrer Sakralbauten, müssen Muslime auf ihre Türmchen verzichten, so will es der Souverän, sprich die Mehrheit des Schweizer Volkes.

Ausgrenzung erreicht strukturelles Mass

Das Minarett-Verbot hat die Schweizer Bundesverfassung hinsichtlich der behaupteten Rechtsgleichheit aller Menschen um ihre Glaubwürdigkeit gebracht. Seither besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Forderung nach Rechtsgleichheit aller Menschen und der expliziten Diskriminierung muslimischer Bürgerinnen und Bürger. Kritiker des Minarett-Verbots warnten stets, dass sich diese in westlichen Demokratien einzigartige Paradoxie auf weite Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens von Muslimen und Andersgläubigen negativ auswirken könnte.

Diese Prognose scheint sich zunehmend zu bewahrheiten. Die Liste willkürlicher wie auch struktureller Ausgrenzungsprozesse wird immer länger. Fälle, in denen Muslimen die Einbürgerung verweigert wird, weil sie angeblich durch ihre praktische Ausübung der in der Bundesverfassung garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht richtig integriert seien, sind dem Islamischen Zentralrat nicht erst seit dem jüngst von den Medien aufgegriffenen Fall der jungen Hilal Karasu bekannt. Einmal ist es das Kopftuch, dann wieder die Nichtteilnahme an einem Volksfest oder das Rollenverständnis von Mann und Frau.

Wir sind tolerant, aber…

Muslime sind ganz offenbar ein Problem. Praktizierende Christen wie Daniel Zingg engagieren sich mit Herzblut gegen eine vermeintliche „strategische Islamisierung der Schweiz“, indem sie Minarette verbieten lassen und standardmässig jeder muslimischen Veranstaltung mit einer Kundgebung gegen angebliche Christenverfolgung in der islamischen Welt gegenübertreten – immer in der Hoffnung, dass die Behörden dies als Vorwand nutzen, um die muslimische Veranstaltung aus „Sicherheitsgründen“ zu verbieten. Sogenannte Freidenker bekunden ihre grundsätzliche Mühe mit dem Religiösen zunehmend auf dem Buckel des Islams. Dieser sei rückständig, diskriminiere Frauen, weil er keine Aufklärung in ihrem Sinne kenne. Rechtsbürgerliche, Konservative und zunehmend auch sogenannt Liberale veranstalten Aufstände gegen geplante Moscheen. In Will kam es kürzlich zu 300 Einsprachen gegen ein geplantes islamisches Kulturzentrum.

Irgendwann ist das Mass voll

Minarett-Verbot, Kopftuchverbote, Gebetsverbote, Einbürgerungsverweigerungen, Zwang zum gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht, Burkini-Verbote in Badeanstalten, schwere Hindernisse beim Moscheenbau, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, ewiger Akkulturationsimperativ (Weihnachtsfeiern, Volksfeste etc.), dauernde Stereotypisierung in den Medien, Mobbing bis hin zu verbalen Attacken auf der Strasse oder Schweinsköpfe auf dem Moscheegelände und islamophobe Sprayereien an Moscheen Fassaden… die Liste reisst nicht ab.

Und nun auch noch diese Behördenwillkür im Umgang mit der Islam Unity 2012. Verträge mit Muslimen können offenbar unter fadenscheiniger Begründung beliebig gebrochen werden. Die Garantie der Rechtssicherheit erscheint vor diesem Hintergrund genauso relativ wie die Rechtsgleichheit oder die Glaubensfreiheit.

Sollte sich diese Erkenntnis unter den Muslimen weiter verbreiten, ist dies in der Tat eine heisse Kohle. Denn freilich ist die derzeit unhinterfragte Affirmation der Schweizer Rechtsordnung auch für Muslime immer eine Frage der Reziprozität. Wer eine zunehmende Ausgrenzung der Muslime aus dieser Rechtsordnung betreibt, riskiert über kurz oder lang als logische Konsequenz die Infragestellung ebendieser Ordnung.

 

Loading

Aktuellste Artikel