18.01.2021
Zusammen mit 35 weiteren Organisationen aus 13 Ländern reicht der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) am 18. Januar 2021 eine formelle Beschwerde gegen Frankreich wegen systematischer Islamophobie und Diskriminierung gegenüber Muslimen beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein.
Kommuniqué 18012021 – 0175
Das gemeinsame Vorgehen dieser weltweiten Koalition, der unter anderem CAGE (UK), Islamic Council of Victoria (Australien), die Muslim Initiative for Social Cohesion (Frankreich), die Muslim Association of Britain (UK) und das Yaqeen Institute (USA) angehören, ist das erste dieser Art.
Die 28-seitige Beschwerde legt anhand detailliert aufgeführter und belegbarer Fakten dar, wie der französische Staat seit 1989 wiederholt mehrere essentielle, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UNO Pakt II garantierte Grundrechte und -freiheiten religiöser und politischer Natur verletzt:
Vor allem die im Rahmen von Macrons „Kampf gegen den Separatismus“ ergriffenen Massnahmen, die auf die politische, theologische ideologische und finanzielle Kontrolle der muslimischen Gemeinschaft in Frankreich abzielen, stellen eine unzulässige Einschränkung der Grundfreiheiten von Muslimen dar und überschreiten die Grenzen dessen, was laut europäischem und internationalem Recht im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips zum Erreichen der angeblich angestrebten Ziele angemessen wäre. Da das französische Rechtssystem keine in dieser Sache geeigneten Rechtsmittel vorsieht, um diesen Missstand zu beheben, wenden sich die Unterzeichner an den UN-Menschenrechtsrat und fordern ihn dazu auf, ein formales Beschwerdeverfahren gegen Frankreich einzuleiten, um sicherzustellen, dass dessen nationale Gesetzgebung und -implementierung zukünftig im Einklang mit den internationalen Bestimmungen über die grundlegenden Menschenrechte steht und es geeignete Massnahmen ergreift, um jede Form der Diskriminierung aufgrund der Religion zu bekämpfen.
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Hier stellen wir die Beschwerdeschrift in Englisch zum Download zur Verfügung.
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