31.01.2013
In den letzten zwei Tagen des Ramadans muss die Zakat-al-Fitr gezahlt werden. Diese Fatwa erklärt, wann es erlaubt ist, die Zakaat-al-Fitr an eine Wohltätigkeitsorganisation zu zahlen. Alles Lob gehört Allah (t)….
Lehrermangel in der Schweiz: Kopftuchverbot für Lehrerinnen ohne Zukunft!
Fatwā: Was gilt als vollzogene Ehe – auch ohne Beischlaf?
Zürcher Steuergelder für Moscheen?
Fatwâ: Ist Leasing eines Autos halâl oder harâm?
Fatwâ: Versicherungen aus islamischer Sicht