Der Hijab, mein Recht!
Der Hijab, mein Recht!

Musliminnen wollen ihn, die Gesellschaft lehnt ihn ab: der Hijab löst immer wieder hysterische Diskussionen aus. Welche Rolle spielt er im Leben der Muslimin? Weshalb bestehen sie auf das „Stück Stoff“?

Spätestens seit Frankreich 2004 ein nationales Hijab-Verbot für Schülerinnen in den staatlichen Schulen durchsetzte, rückten ähnliche Forderungen auf den Traktandenlisten, zunächst mehrheitlich national-konservativer Politiker, europaweit nach oben. Offenbar lässt sich mit dem „Stück Stoff“, wie immer wieder zu lesen ist, erfolgreich Politik machen.
Längst nicht mehr exklusiv von Feministinnen als eine Form der Unterdrückung und Ungleichheit angeprangert, avancierte die an Moment gewinnende Debatte zu einem unüberschaubaren Wirrwarr an differenten Meinungen. Während im letzen Jahrtausend das klassische Bild der fremdbestimmten, unter dem Patriarchat schmachtenden Muslima vorherrschte, trat im neuen Millennium die Behauptung der Symbolhaftigkeit des Tuches immer stärker in den Vordergrund. Sicherlich liegt dies auch daran, dass immer mehr junge Frauen, darunter zunehmend auch Konvertitinnen, sich aus freien Stücken für den Hijab entscheiden und ihre Entscheidung auf Nachfrage auch öffentlich verteidigen. Die Tendenz sollte keinesfalls als exklusiv islamisch bewertet werden. Bekanntlich findet seit den 70er Jahren in allen religiösen Kontexten, vor allem auch im christlich-freikirchlichen Bereich, ein massenhaftes „Erwachen“ statt.

Anstatt sich diese Frauen anzuhören und ihren freien Entscheid für das Tuch zu respektieren, stürzen sich einige Feministinnen in eine zwanghafte Aufklärungsapologetik. Sie fordern Muslimas auf, die erst kürzlich erkämpfte Gleichstellung zwischen Mann und Frau absolut und unreflektiert zu internalisieren, ja Abschied von traditionell und normativ geprägten Vorstellungen zu nehmen. Wo diese „Zwangsaufklärungsversuche“ scheitern, bemüht man sich, den Hijab als politisches Symbol zu karikieren. Er sei eine Manifestation einer ideologiegebundenen, politischen Ausrichtung des Islams. Liberale Muslimas, die sich in Ethikfragen kaum jemals auf normative Quellentexte berufen, werden als „Beweis“ aufgeführt, dass das Tragen des Hijabs oder Gesichtsschleiers nur einer besonders radikalen Form des Islams zuzuschreiben sei. Mittlerweile entwickelt sich der Diskurs dahin, dass Aussagen wie: Wer sich verschleiert, negiert den gesellschaftlichen Dialog, salonfähig werden.

niqab_groupWie falsch diese „Beweisführung“ ist, zeigt ein oberflächlicher Blick in die islamische Kulturgeschichte. Sowohl der Hijab, wie auch verschiedenste Formen des Gesichtsschleiers lassen sich über alle Epochen bis in die für Gläubige autoritative Frühzeit des Islams nachweisen. Dies erstaunt nicht, denn anders als z.B. bei der Frage des Minaretts, lässt die islamische Normativität (iN) keinen Zweifel an der religiösen Individualpflicht des Hijabs. Bevor die entsprechenden Quellen zitiert werden, sei darauf hingewiesen, dass das arabische Substantiv Hijab, das heute meistens vereinfacht mit „Kopftuch“ übersetzt wird, eine viel weitergehendere Bedeutung hat. Das Verb hajaba heisst in seiner Grundbedeutung: bedecken, zudecken. Ein islamischer Hijab, wie gleich aufgezeigt wird, meint also nicht nur das Kopftuch, sondern schliesst auch den ganzen Brustkasten mit ein.

So heisst es in der sinngemässen Übersetzung des Heiligen Qur’ans:

«Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, ausser dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen Zeigen(…).» Sura an-Nur(24), 31.

«O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.» Sura al-Ahzab(33), 59.

hijab_isfahan08Noch expliziter sind die zahlreichen Ahadith (arab. pl. Prophetentraditionen), die im Zusammenhang mit der Hijab-Pflicht von der jüngsten Ehefrau des Propheten (saws), Aisha (ra), oder dem Gefährten, Anas ibn Malik (ra), überliefert wurden. Dank der Klarheit der autoritativen Quellentexte herrscht unter allen anerkannten islamischen Juristen Konsens darüber, dass das Tragen des Hijabs eine religiöse Pflicht und Kultushandlung ist. Da der Schweizer Staat keine religiöse Definitionsmacht beansprucht, muss er die Beurteilung theologischer Fragen den jeweils anerkannten Gelehrten überlassen. Selbst wenn der Hijab keine religiöse Pflicht, sondern lediglich eine freiwillige Observanz wäre, sollte der Gesetzgeber in einem liberalen Staat von einer Einschränkung dieser religiösen Entfaltungsfreiheit zurückschrecken. Der Hijab ist also normativer Bestandteil der islamischen Glaubenspraxis und nicht eine blosse kulturelle Reminiszenz, die es mit der Zeit aufzugeben gilt. Schränkt man diese Glaubenspraxis ein, so verletzt man den individuellen Anspruch auf freie Religionsausübung.

Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass der Hijab gemäss Konsens aller anerkannten islamischen Theologen eine religiöse Pflicht und Kultushandlung und kein blosses Symbol ist. Die Bundesverfassung schützt die freie Religionsausübung. Niemandem erwächst ein Nachteil, wenn eine Muslima dezente Kleidung in Verbindung mit einem Kopftuch oder vereinzelt auch den Gesichtschleier trägt. Daher wirkt die Debatte auf uns befremdend und einschränkend. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) setzt sich prinzipiell für den Erhalt religiöser Entfaltungsfreiheiten ein. Er wünscht sich eine sukzessive Versachlichung der Debatte.

Stand: 13.1.2010 / 27. Muharram 1431

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