Kommuniqué 04112010-0026

Bern, 04.11.2010

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat mit grossem Entsetzen vom Vorhaben einiger religiös motivierter Extremisten Kenntnis genommen, auf dem Bundesplatz heilige Schriften verbrennen zu wollen. Wie die Pendlerzeitung 20 Minuten in ihrer Online-Ausgabe berichtet, sollen sowohl Kopien der Bibel wie auch des Qur’ans dem geplanten Autodafé zum Opfer fallen.

Der Islamische Zentralrat verurteilt das Vorhaben aufs Schärfste und betont, dass es sich dabei faktisch um die öffentliche Ankündigung einer Straftat (StGB Art. 261) handelt. In der Schweiz ist die Schändung von Gegenständen religiöser Verehrung verboten:

«Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.»

Vor diesem Hintergrund appelliert der Islamische Zentralrat dringend an die zuständigen Behörden, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um die Umsetzung dieser Straftat zu verhindern.

Der IZRS beobachtet die weitere Entwicklung dieses Falles.

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