Bern, 04.03.2011

(qi) Ende August 2010 veröffentlichte der umstrittene Ringier-Publizist Frank A. Meyer eine Kolumne im «SonntagsBlick», in welcher er die Muslime massiv verunglimpfte und zur Feindseligkeit gegenüber dem Islam aufrief. Der IZRS reichte daraufhin Strafanzeige gegen Frank A. Meyer wegen eventueller Verletzung der «Rassismusstrafnorm» 261bis StGB ein. (Strafanzeige gegen Ringier-Publizisten Frank A. Meyer)

Aussage falsch zitiert

Später beschwerte sich zudem noch der Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) beim Presserat. In derselben Kolumne zitiert der streitbare Ringier-Publizist Frank A. Meyer aus einem Kommuniqué der EKR.

Kreis monierte, dass seine Aussage «verkürzt» wiedergegeben und daraus eine «unzutreffende und als Vorwurf gemeinte Feststellung» gemacht worden sei.

Im erwähnten Kommunique, welches im Bezug auf die Empfehlungen des St. Galler Erziehungsrates veröffentlicht wurde, hielt die EKR fest, dass das Kopftuchverbot ein Angriff auf ein «für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot» sei. In seiner Kolumne zitierte Meyer jedoch diese Stelle ohne das Wort «betroffenen». Dadurch erhielt der Satz eine neue Aussagekraft. Er schrieb, dass der EKR das Verdienst zukomme, offiziell festgestellt zu haben, dass das Kopftuch «ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot» sei.

«Das ist eine Unterstellung», konterte Kreis. «Die EKR geht ausdrücklich von dem Selbstverständnis gewisser muslimischer Frauen aus und sagt, dass nach einem gewissen Selbstverständnis dieses Gebot verbindlich sei.» Weiter kritisierte Kreis, dass Frank A. Meyer von «islamischer Apartheid für Frauen» sprach: «Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus rechtfertigt diesen Rassismus gegen Frauen – im Namen der Freiheit», war damals in der umstrittenen Kolumne zu lesen.

Beschwerde gutgeheissen

Der Presserat heisst die Beschwerde gut und argumentiert, dass gerade bei harschen Kommentaren die zugrunde liegenden Fakten korrekt sein müssen. Problematisch sei zwar nicht die von einem Bericht der NZZ übernommene Kürzung des Zitats, sondern die verzerrte Wiedergabe der Haltung der Kommission. Der «SonntagsBlick» dürfe sehr wohl die Haltung der EKR scharf kritisieren und ihr vorzuwerfen, sie messe der Religionsfreiheit gegenüber der individuellen Freiheit der Frau ein unverhältnismässiges Gewicht zu. Meyer hätte aber die Fakten, die seiner harschen Kritik zugrunde liegen, korrekt darlegen sollen. Denn entgegen dem Anschein, den seine Kolumne erwecke, behaupte die EKR in ihrer Stellungnahme keineswegs, das Kopftuch sei für alle Musliminnen verbindlich.

Quelle: Presserat, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus c. «SonntagsBlick», 04.03.2011.

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