ft_med_500x800Ich würde gern den islamischen Standpunkt zum Thema Stammzellen und Zell-Banken erfahren. Eine solche Bank ist ein Ort, an dem die Stammzellen einer Person gegen Gebühr für eine bestimmte Zeitspanne aufbewahrt werden, sodass sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können.

Alles Lob gebührt Allāh

 

Erstens

Die in der Frage erwähnten Zellen, nämlich die Stammzellen, werden nach der Geburt der Nabelschnur entnommen. Diese Zellen spielen eine Rolle bei der Regenerierung der Blutkörperchen und bei der Stärkung des Immunsystems von Patienten, die an Blutkrankheiten leiden, wie z.B. Leukämie (Blutkrebs) oder Anämie. Sie können auch dazu verwendet werden, neurologische Krankheiten zu behandeln, wie z.B. Alzheimer. Dabei werden sie nicht durch das Immunsystem angegriffen, da sie sich schnell in einen neutralen Status fortentwickeln. Die Nabelschnur sieht einer Schnur ähnlich und verbindet den Fötus in der Gebärmutter mit der Plazenta. Sie enthält zwei Arterien und eine Vene. Die Arterien befördern Blut mit Abfallprodukten vom Fötus zur Plazenta und die Venen befördern sauerstoffreiches Blut und Nährstoffe vom Blut der Mutter zum Fötus. (al-Mausū`ah al-`Arabiyyah al-`Ālamiyyah)

 

Zweitens

Es gibt drei Bezugsquellen für Stammzellen:
• Von menschlichen Embryos im Alter von 5 bis 14 Tagen.

• Von Erwachsenen auf zwei Arten: Zum einen aus dem Knochenmark, d.h. aus dem Knochen selbst, wie z.B. von Brust- oder Beckenknochen. Das Problem bei dieser Methode ist der hohe Schmerzgrad sowie die Vollnarkose. Ausserdem nimmt es lange Zeit in Anspruch und die Anzahl der erhaltenen Stammzellen ist sehr gering. Und zum anderen aus dem Blut, was eine grosse Menge an Blut erfordert, welches gefiltert wird. Doch am Ende wird auch hier nur eine geringe Menge an Stammzellen gewonnen.

• Die letzte und wichtigste Quelle für Stammzellen ist die Nabelschnur, welche reich an diesen Zellen ist. Sie kann bis zu 200 Millionen Stammzellen enthalten.

 

Drittens

So entstand die Idee, solche Zellen in „Banken“ aufzubewahren. In Dubai gibt es öffentliche und private Stammzellen-Banken und in Jeddah gibt es ein Privatunternehmen, das Zellen auf Wunsch gegen Gebühr einlagert. Die Banken ergreifen bestimmte Massnahmen, um zu garantieren, dass die Zellen nicht verunreinigt oder vermischt werden. Der Eigentümer kann sie überprüfen und zurückverfolgen, so wie er auch sein Geld bei der Bank überprüfen kann.

Einige Ärzte haben bestätigt, dass es möglich ist, die Zellen bis zu 25 Jahre aufzubewahren, und andere sagen, dass es sogar möglich ist, sie ein Leben lang aufzubewahren.

 

Viertens

Die Zellen sind nicht nur für ihren Eigentümer nützlich, dem sie ihm Falle einer Krankheit helfen können, sondern er kann sie auch anderen spenden. Stammzellen wurden bereits benutzt, um Krankheiten zu behandeln und sie haben sich als erfolgreiche Alternative bei der risikoreichen Transplantation von Knochenmark erwiesen. Vom medizinischen Standpunkt aus stellen Stammzellen auch eine Alternative zur Organspende dar, da es durch sie möglich ist, die beschädigten Zellen des Patienten zu regenerieren.

Für ihren Eigentümer sind sie das perfekte Gegenstück seiner Zellen und er ist der Einzige, bei dem dies der Fall ist. Unter den Angehörigen derselben Familie liegt die Wahrscheinlichkeit einer Kompatibilität zwischen 25 und 40%. All das gilt natürlich, solange die Mutter keine übertragbare Krankheit wie z.B. Hepatitis oder AIDS hat. Daher ist es notwendig, das Blut der Mutter zu testen, bevor man Stammzellen entnimmt.

Darauf basierend gibt es keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass es erlaubt ist, wenn ein Individuum sie für sich selbst behält.

 

Fünftens

Aufgrund dieser Vorzüge der Zellen aus der Nabelschnur sind einige derjenigen, die Allāh nicht fürchten, eifrig dabei, sich solche durch absichtliche Abtreibungen anzueignen. Es ist sehr bedauerlich, dass einige von jenen, denen die Menschen ihr Leben anvertrauen, so etwas taten. Daher gibt es eine klare Aussage des Islamischen Fiqh Rates, dass es harām ist, absichtliche Abtreibungen zum Zwecke der Verwendung von Organen des Embryos – einschliesslich der Stammzellen – durchzuführen. Im Folgenden der übersetzte Text im Wortlaut:

In der Sitzung des Islamischen Fiqh Rates während der 6. Konferenz in Jeddah, Saudi Arabien, vom 17.-23. Scha`bān 1410 a. H. (14.-20. März 1990 n.Chr.) wurde das Folgende festgelegt, nach Überprüfung der Forschung und Empfehlungen zu dieser Angelegenheit, welche den Titel „Die Verwendung von Föten als Bezugsquelle von Organtransplantationen“ trugen, was auch eines der Themen der 6. Medizinischen Fiqh Konferenz in Kuwait vom 23.-26. Rabī` al-Auwal 1410 n. H. (23.-26. Oktober 1990 n.Chr.) war, in Kooperation zwischen diesem Rat und der Islamisch-Medizinischen Wissenschaftsorganisation:

-„Es ist nicht gestattet, Föten zur Entnahme von Organen zu verwenden, die für Transplantationen auf ein anderes Individuum benötigt werden, ausser in einigen Fällen, die bestimmten Bedingungen unterliegen:

– Es ist nicht erlaubt, absichtlich einen Schwangerschaftsabbruch einzuleiten, um den Fötus für Organtransplantationen auf andere Individuen zu benutzen. Abbrüche sollten vielmehr auf das beschränkt bleiben, was natürlich und spontan erfolgt (d.h. Fehlgeburten) und nicht absichtlich herbeigeführt wird. Oder sie erfolgen aus einem durch die Scharī`ah legitimierten Grund. Auf eine Operation sollte nicht zurückgegriffen werden, um den Fötus herauszuholen, ausser das ist notwendig, um das Leben der Mutter zu retten.

– Wenn der Fötus lebensfähig ist, dann sollte sich die medizinische Behandlung darauf konzentrieren, ihn zu retten und zu bewahren und nicht auf Organtransplantationen. Ist der Fötus nicht lebensfähig, dann ist es erst erlaubt, ihn nach seinem Tod zu verwenden und dies unterliegt den unter dem ersten Punkt genannten Bedingungen der vierten Konferenz dieses Rates, wo der Nutzen eines Menschen von den Organen eines anderen, lebendig oder tot, erörtert wird.

– Es ist unter keinen Umständen erlaubt, den Prozess der Organtransplantation für kommerziellen Gewinn zu missbrauchen.

– Es ist wichtig, die Verantwortung zur Kontrolle von Organtransplantationen einem Komitee von vertrauenswürdigen Spezialisten und Einzelpersonen zu übertragen.“

 

Sechstens
Es scheint – und Allāh weiss es am besten – dass es erlaubt ist, die Zellen der Nabelschnur zu verwenden, insbesondere da die Schnur üblicherweise entsorgt wird.

Der Fiqh Rat der Islamischen Konferenz gab während seiner Sitzung am 18. Jumada al-Ākhirah 1408 n. H. (06. Februar 1988 n.Chr.) eine Erklärung zu dieser Angelegenheit ab: „Es ist erlaubt, ein Organ von einer Körperstelle an eine andere desselben Menschen zu transplantieren, wobei sichergestellt wird, dass der erwartete Nutzen dieser Prozedur einen potentiellen Schaden übersteigt, und unter der Bedingung, dass es zu dem Zweck geschieht, ein fehlendes Organ zu ersetzen oder es wiederherzustellen oder seine Funktion zu ändern oder einen Mangel zu beheben oder eine Deformation zu beheben, die psychisches oder physisches Leid verursacht.“

Scheikh Ibrāhīm al-Fayyūmi, Generalsekretär des Islamischen Forschungsrates in Ägypten, sagte: „Der Rat befindet, dass an der Zeugung und Entwicklung von Gewebe und Zellen, um daraus einen Nutzen bei der Behandlung von Menschen zu ziehen, unter Verwendung von Stammzellen, nichts Falsches ist. Dies basiert auf dem, was Professor Dr. Ibrāhīm Badrān – ein Mitglied des Rates und vorheriger Gesundheitsminister – erwähnte: `Der Islam behindert keine Wissenschaft, die für den Menschen nützlich ist. Der Rat verfolgt mit Interesse alles, was es an Neuigkeiten in diesem wichtigen Wissenschaftszweig gibt, und bestätigt, dass das Wachstum von Stammzellen den Weg zu neuen Heilmethoden eröffnet, die die Abhängigkeit von Transplantationen von Organen verstorbener Personen oder anderer Spender vermindert. Dadurch entsteht die grossartige Möglichkeit, Patienten mit unheilbaren Krankheiten, insbesondere an der Leber, den Nieren oder dem Herzen, zu helfen.` Und er sagte: `Es gibt keinen scharī`ahrechtlichen Grund, die Eröffnung von Banken zur Einlagerung von Stammzellen zu untersagen, solange diese zur Behandlung von Menschen verwendet werden.`“

 

Siebtens

Wir müssen darauf hinweisen, dass es niemandem erlaubt ist, Spermien oder Eier zur Produktion von Zygoten (befruchteten Eiern) zu verwenden, welche sich dann zu einem Fötus entwickeln, aus dem wiederum Stammzellen gewonnen werden sollen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt zu klonen, um Stammzellen des Fötus zu erhalten. Vielmehr ist die Erlaubnis auf den Erhalt von Stammzellen aus der Nabelschnur begrenzt.

Der Islamische Fiqh Rat gab zur Angelegenheit der Transplantation von Hirnzellen und Nervenzellen ein Statement heraus (Nr. 54, 6/5): Die Sitzung des Islamischen Fiqh Rates während der 6. Konferenz in Jeddah, Saudi Arabien, in der Zeit vom 17.-23. Scha`bān 1410 n. H. (14.-20. März 1990 n.Chr.) nach Studium der Forschung und Empfehlungen zu diesem Thema, welches auch während der 6. Medizinischen Fiqh Konferenz in Kuwait, vom 23.-26. Rabī` al-Awwāl 1410 n.H. (23.-26. Oktober 1990 n.Chr.) abgehandelt wurde – in Kooperation dieses Rates und der Islamisch-Medizinischen Wissenschaftsorganisation. Angesichts dieser Erklärungen und wissend, dass es nicht die Transplantation eines Gehirns von einem Menschen zum anderen bedeutet, sondern vielmehr die Behandlung eines Defekts an bestimmten Zellen des Gehirns, die notwendige chemische oder hormonelle Substanzen nicht absondern können und deshalb mit ähnlichen Zellen aus einer anderen Quelle unterstützt werden müssen, oder um durch Verletzungen verursachte Unterbrechungen im Nervensystem zu behandeln, legte der Rat das Folgende fest:
„Erstens: Wenn die Quelle des Gewebes die Nebenniere des Patienten selbst ist und darin ein Vorteil liegt, weil dieses nicht von seinem Immunsystem abgestossen wird, da die Zellen vom selben Körper stammen, dann ist aus Sicht der Scharī`ah nichts Falsches daran.

Zweitens: Ist die Quelle ein tierischer Fötus, dann ist nichts Falsches an dieser Methode, wenn sie erfolgversprechend ist und es keine scharī`ahrechtlichen Einwände gibt. Ärzte haben bestätigt, dass die Methode sich bei verschiedenen Tierarten bewährt hat und die Hoffnung besteht, dass sie unter Einhaltung der notwendigen medizinischen Vorkehrungen zur Vermeidung einer Abstossung durch das Immunsystem erfolgreich verlaufen wird.

Drittens: Wenn die Quelle des Gewebes aus lebenden Zellen des Gehirns eines frühen Embryos besteht, 10 – 11 Wochen alt, dann fällt das Urteil entsprechend dem Folgenden aus:
• Die erste Methode: Die direkte Entnahme des Gewebes vom menschlichen Fötus in der Gebärmutter der Mutter durch operative Öffnung der Gebärmutter. Diese Methode führt zum Tod des Embryos, sobald die Hirnzellen entnommen wurden, und ist harām, ausser es geschieht nach einer Fehlgeburt oder einer durch die Scharī`ah erlaubten Abtreibung, um das Leben der Mutter zu retten, und nachdem sichergestellt wurde, dass der Fötus tot ist, wobei die Bedingungen eingehalten werden müssen, die zum Thema der Verwendung von Embryos, Nr. 59 (6/8) in dieser Sitzung erwähnt werden.

• Die zweite Methode: Diese Methode könnte in naher Zukunft zum Tragen kommen, nämlich die Züchtung von Hirnzellen. Es ist aus scharī`ahrechtlicher Sicht nichts Falsches daran, wenn die Bezugsquelle der Zellen rechtmässig ist und sie auf eine Art gewonnen werden, die islamisch statthaft ist.“

 

Achtens

Alle Länder müssen sich der Abtreibung von Föten, um ihre Organe und Zellen zu erlangen, entgegenstellen und es ist nicht erlaubt, von dem zu profitieren, was auf unrechtmässige Weise genommen wurde, um solche Banken zu gründen. Vertrauenswürdige Organisationen sollten dafür verantwortlich sein und die Zellen sollten auf islamisch akzeptable Art gesammelt werden, um diejenigen zu behandeln, die eine Transplantation benötigen.

 

Neuntens

Nach oben Stehendem stiessen wir auf eine Erklärung des Islamischen Fiqh Rates der „Muslim World League“ zum Thema Stammzellen, welche mit dem oben Stehenden übereinstimmt. Wir werden hier eine Zusammenfassung davon anführen und sie anderen Aussagen gegenüber bevorzugen, da es die Meinung tugendhafter Gelehrter darstellt, die auf die Bereiche Medizin und Scharī`ah spezialisiert sind.
Die Aussage des Islamischen Fiqh Rates: „Der Islamische Fiqh Rat der Muslim World League hat die Angelegenheit der Transplantation von Stammzellen in seiner 17. Konferenz in Makkah al-Mukarramah, 2003 n.Chr., unter Beachtung der Bezugsquellen dieser Zellen diskutiert, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der 6. Konferenz 1989 n.Chr., wie oben erwähnt. In der dritten Aussage des Islamischen Fiqh Rates vom 17.12.2003 heisst es wie folgt: „Stammzellen sind Zellen, aus denen der Embryo entsteht, und sie haben durch Allāhs Bestimmung die Fähigkeit, sich im menschlichen Körper zu verschiedenen Arten von Zellen weiterzuentwickeln. Wissenschaftler haben vor Kurzem einiges über diese Zellen herausgefunden, sie isoliert und wachsen lassen, um sie bei medizinischen Behandlungen einsetzen zu können sowie für verschiedene wissenschaftliche Experimente. Daher können sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden und von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig einen grossen Einfluss auf diesem Gebiet haben werden, bei Krankheiten und physischen Deformierungen, einschliessen einiger Krebsarten, Diabetes, Nieren- sowie Leberproblem usw.
Diese Zellen können aus verschiedenen Quellen gewonnen werden, einschliesslich der folgenden:

• Der Embryo im Blastula-Stadium, wo er einen Bereich an Zellen ausbildet, aus denen die verschiedenen Zellen des Körpers wachsen. Zygoten (befruchtete Eier), die bei In-vitro-Befruchtungen entstehen, werden als Hauptquelle betrachtet. Es ist auch möglich, ein Spender-Ei absichtlich mit Spender-Spermien zu befruchten, um Zygoten zu erhalten und sie dann wachsen zu lassen, bis sie das Blastula-Stadium erreichen, wo ihnen dann Stammzellen entnommen werden.

• Abgetriebene Föten aus irgendeinem Schwangerschaftsstadium.

• Die Plazenta oder Nabelschnur.

• Kinder und Erwachsene.

• Klonen, wobei eine Zelle von einem erwachsenen Menschen genommen wird, deren Kern extrahiert und einem Ei, dessen Zellkern entfernt wurde, eingesetzt wird, damit es das Blastula-Stadium erreicht, wo ihm Stammzellen entnommen werden.

Nach Durchsicht der zu diesem Thema präsentierten Forschung und Anhörung der Meinungen von Mitgliedern, Experten und Spezialisten sowie Kenntnis über diese Zellart, ihre Bezugsquellen und Verwendungsart, traf der Rat folgende Entscheidung:

„Erstens: Es ist erlaubt, Stammzellen zu gewinnen und sie wachsen zu lassen und für medizinische Zwecke oder erlaubte wissenschaftliche Forschung zu verwenden, wenn die Bezugsquellen erlaubt sind. Das beinhaltet beispielsweise die folgenden:

• Erwachsene, wenn sie ihr Einverständnis gegeben haben und es ihnen keinen Schaden verursachen wird.

• Kinder, deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis gegeben haben, es zu einem legitimen Zweck erfolgt und ohne ihnen zu schaden.

• Plazenta und Nabelschnur, mit Einverständnis der Eltern.

• Spontan abgegangene Föten (d. h. Fehlgeburten) oder Föten aus Abtreibungen, die aus scharī`ahrechtlichen Gründen durchgeführt wurden, mit Einverständnis der Eltern. Wir sollten auch an die 7. Resolution der 12. Sitzung erinnern, in der es um erlaubte Abtreibungen ging.

• Von versuchten In-vitro-Befruchtungen übrig gebliebene Eier (Zygoten), wenn sie von den Eltern gespendet wurden. Es sollte angemerkt werden, dass es nicht gestattet ist, sie für eine illegitime Schwangerschaft zu verwenden.

Zweitens: Es ist nicht erlaubt, Stammzellen zu sammeln und sie zu verwenden, wenn ihre Quelle harām ist, wie z. B.:

• Föten, die absichtlich und ohne medizinischen, durch die Scharī`ah legitimierten Grund abgetrieben wurden.

• Zygoten, die das Ergebnis der Befruchtung eines Spender-Eis durch Spenderspermien sind.

• Klonen.“

 

Und Allāh weiss es am besten

Wa Allahu a’alam

MSA-Muslim Scholars Association

Q&A/ Fatwa and Research

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