05.04.2025
Wenn ein Ehemann seiner Frau zum dritten Mal die Scheidung ausspricht (talâq), stellt sich die Frage, ob diese Scheidung endgültig ist – insbesondere wenn sie im Zustand starken Zorns oder unter Medikamenteneinfluss geschah.
In der islamischen Rechtswissenschaft gibt es eine anerkannte Überlieferung, die besagt, dass im Zustand des „Ighlāq“ – also bei extremem emotionalem oder psychischem Kontrollverlust – keine rechtsverbindliche Scheidung erfolgt.
„لا طلاق ولا عتاق في إغلاق“
„Es gibt keine Scheidung und keine Freilassung von Sklaven im Zustand des Ighlāq.“ (Überliefert von Abū Dāwūd und Ibn Mājah, für authentisch befunden von al-Albānī, von vielen Gelehrten davor aber auch als nicht-authentisch angesehen) Dennoch hat sich dieser Ansatz mehrheitlich in allen Schulen durchgesetzt.
Wenn der Mann so zornig war, dass er nicht mehr wusste, was er tat, oder wenn die Wirkung von Medikamenten seine Urteilsfähigkeit stark eingeschränkt hat, gilt die Scheidung möglicherweise nicht. Entscheidend ist: Hatte er zum Zeitpunkt der Aussprache einen klaren Willen und verstand er die Konsequenzen? Falls ja, ist die Scheidung gültig und endgültig, wenn es die dritte ist. Wenn nicht, ist sie möglicherweise ungültig. Eine ehrliche Selbsteinschätzung oder ein ärztliches Gutachten kann helfen, den Zustand einzuschätzen. Wir empfehlen, dies offen mit dem Ehemann zu klären und ggf. erneut eine Fatwa basierend auf den neuen Informationen einzuholen.
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