02.02.2016
Nein, obwohl sie eine ihrer Pflichten missachtet, hat dies keinen Einfluss auf die Korrektheit ihres Fastens. Sie ist genauso verpflichtet, wie alle anderen Muslime das Fasten einzuhalten.
Fatwâ: Versicherungen aus islamischer Sicht
Der IZR hat eine neue Website, ein neues Logo, ein neues Mitglieder System
“Das Kalifat ist die Lösung”: idealisierte Heilsgeschichte oder religiös erwiesene Pflicht?
Iftar Bern, 8. März 2025
Einladung zur Generalversammlung 2025 in Zürich