30.01.2016
Der sexuelle Trieb des Menschen wurde ihm von Allah (swt) gegeben, um die Fortpflanzung der menschlichen Art zu ermöglichen und zugleich eine starke emotionale Bindung zwischen Ehepartnern zu fördern. Aus diesem Grund legt der Islam grossen Wert darauf, dass sexuelle Befriedigung in einem erlaubten und würdevollen Rahmen, nämlich innerhalb der Ehe, stattfindet.
Hinsichtlich der Selbstbefriedigung (Masturbation) existiert in der islamischen Gelehrsamkeit eine kontroverse Debatte. Zwar ist in der traditionellen Literatur die Meinung verbreitet, dass sie unerwünscht oder sogar verboten sei, jedoch fehlt es für ein ausdrückliches Verbot an klaren und authentischen normativen Textbelegen im Quran und in der Sunna. Es lässt sich daher nicht mit Sicherheit sagen, dass Selbstbefriedigung aus islamrechtlicher Sicht haram sei. Vielmehr vertreten zahlreiche Gelehrte die Position, dass sie unter bestimmten Umständen – etwa zur Vermeidung einer grösseren Sünde wie Zina – als geringeres Übel (akhaff ad-dararayn) zulässig sein könne.
Aus moderner medizinischer Sicht gibt es keine Belege dafür, dass Selbstbefriedigung gesundheitsschädlich sei. Der Islam verbietet nichts, ohne klaren, authentischen und nachvollziehbaren Grund. Daher ist eine pauschale Verurteilung der Selbstbefriedigung nicht haltbar.
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