05.04.2025
Ja, eine Mietkautionsversicherung ist grundsätzlich nicht haram. Sie basiert weder auf Zins (Ribā) noch auf spekulativen Geschäften (Gharar). Vielmehr dient sie als Sicherheitsgarantie (ḍamān) für den Vermieter, ohne dass ein zinsbasiertes Darlehen entsteht.
Bei dieser Dienstleistung zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr an ein Versicherungsunternehmen, das im Gegenzug dem Vermieter eine Garantie für eventuelle Schäden oder Mietausfälle bietet. Es wird also kein Geld als Kaution hinterlegt – stattdessen erhält der Vermieter Sicherheit, und der Mieter bleibt liquide.
Vorausgesetzt, das Versicherungsmodell enthält keine verbotenen Finanztransaktionen, ist diese Form der Absicherung aus islamischer Sicht zulässig – und in mancher Hinsicht sogar vorteilhafter als eine klassische Mietkaution.
Fatwâ: Versicherungen aus islamischer Sicht
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