02.02.2016
Folgendes gilt für beide Geschlechter: Falls es zu einer Ejakulation bzw. zu einem Orgasmus kommt, der unbeabsichtigt war, durch einen Traum im Schlaf während der Fastenzeit, so hat dies keine Konsequenzen für die fastende Person, ihr Fasten ist immer noch gültig. Kam die Ejakulation durch ein Vorspiel oder durch Provokation zustande, so ist das Fasten annulliert und die betroffene Person muss den Tag dennoch zu Ende fasten und ihn dann nachholen.
Nikah neu denken: So findest du Ruhe und Glück in deiner Ehe
Fatwā: Dropshipping im Islam – ist das erlaubt?
Lehrermangel in der Schweiz: Kopftuchverbot für Lehrerinnen ohne Zukunft!
Fatwā: Was gilt als vollzogene Ehe – auch ohne Beischlaf?
Zürcher Steuergelder für Moscheen?