Bern, 4.3.2010

(ni) Im Abstimmungskampf um das Minarett-Verbot trat Daniel Steiner, EVP-Grossrat des Kanton Berns, noch als Gegner der Initiative auf. Es hat jedoch den Anschein, dass er diese Sichtweise mehr aus politischen Beweggründen vertrat, als aus persönlichen. In einer Diskussionsrunde antwortete er auf die Frage, ob man in der Schweiz eine schleichende Islamisierung befürchten müsse, taktisch geschickt: Durch die wachsende Globalisierung entstehe auch in der Schweiz eine multikulturelle Gesellschaft. Dies sei an und für sich nicht negativ. Jedoch sei es die Aufgabe der Politiker, klare Grenzen aufzuzeigen.

Nun sieht der  EVP Grossrat die Zeit gekommen neue Grenzen zu setzen und zwar in Bezug auf die Muslime. Er fordert mit einer Motion vom Kanton Bern, dass dieser sich für ein Schleierverbot einsetzt. Mit der Standesinitiative möchte er letzlich die Bundesgesetzgebung dahingehend ändern lassen, dass das Tragen eines Schleiers, der eine Person unkenntlich macht (Burka, Niqab), im öffentlichen Raum verboten wird.

Die Begründung für sein Anliegen ist wenig durchdacht. Als erstes führt er das schon oft widerlegte Argument auf, dass der Niqab oder die Burqa dem Selbstbestimmungsrecht der Frau widerspreche. Jedoch ist aus Umfragen mit muslimischen Bürgern bekannt, dass der Gesichtschleier in allen bekannten Fällen auf Eigeninitiative der Frau getragen wird. Somit wäre ein Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum bezüglich dem Selbstbestimmungsrecht, das er ja angeblich wahren möchte, kontraproduktiv.

Zudem vergleicht er das Tragen eines Gesichtsschleiers, welcher unbestritten ein Teil der Sunna (Arab. Prophetentradition) ist, mit Zwangsheirat, weiblicher Beschneidung und Ehrenmord. Dies sind hingegen kulturelle Auswüchse, ohne islamisches Fundament, welche zu verurteilen sind.

Doch der EVP Grossrat geht noch einen Schritt weiter. Er sieht in der Verschleierung sogar ein gesundheitliches Risiko. Durch die Verhüllung könne die Haut weniger Sonne aufnehmen, so dass das Risiko für Mangelerkrankungen steige. Interessant wäre hierzu eine Studie, welche Gefahr tatsächlich höher ist: Ob eine Frau mit Gesichtsschleier eher an einer Mangelerkrankung in Folge fehlender Sonneneinstrahlung leidet oder ob in Zeiten des berüchtigten Ozonloches Hautkrebs durch exzessive Sonneneinstrahlung nicht doch das realistischere Szenario sei. Beide Risiken werden wohl unter dem 1% Bereich liegen, da es sich in dieser Diskussion nur um die Frage der zusätzlichen Gesichtsbedeckung, nicht um andere Körperteile handelt. Mangelerkrankungen kann man im Übrigen mit der Einnahme bestimmter Vitamin- und Aufbaupräperate relativ einfach vorbeugen. Gegen Hautkrebs ist, laut Krebsliga, der beste Schutz, die Haut nicht direkt der Sonneneinstrahlung auszusetzen. Misste man dieser Aussage auch auf den Gesichtsbereich Gültigkeit zu, so wäre der Gesichtsschleier eine ideale Hautkrebsprophylaxe.

Von einem Dr. phil.-nat. hätte man durchaus eine weniger mythische Begründung erwarten können. Scheinbar ist diese aber für den EVP Grossrat eher zweitrangig. In erster Linie soll die Motion wohl dem Stimmenfang dienen. Schliesslich sind Ende März Wahlen im Kanton Bern, in welchen sich Herr Steiner zur Wiederwahl stellt. Da bietet sich die Lösung eines scheinbar längst überfälligen „gesellschaftlichen Anliegens“ doch geradezu an, verpasste politische Erfolge der vergangenen Legislaturperiode durch medienwirksame Paukenschläge zu kompensieren. Sogar SVP-Grossrat Andreas Blank sieht in Steiners Vorstoss reinste Wahlkampf-Rhetorik.

Quellen:

https://www.danielsteiner.ch/download/MO_Verschleierungsverbot.pdf

https://europenews.dk/de/node/30288

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