Bern, 11.03.2011

(qi) Im Februar 2010 gingen gegen die geplante Moschee in Grenchen fünf Einsprachen ein. Das Gotteshaus sei nicht zonenkonform und das umliegende Land würde wegen der Moschee an Wert verlieren, monierten zwei Einsprecher. Diese Einwände überzeugten das zuständige Baudepartement des Kantons jedoch nicht. Es wies die Beschwerden ab.

Noch nichts ist sicher

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht in Stein gemeisselt. Endgültig wird der Entscheid erst nach Ablauf der zehntägigen Einsprachefrist. Die unterlegenen Parteien können in dieser Zeit ihre Beschwerde ans kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen. Dazu kommt noch ein noch hängiger Zivilprozess zwischen dem Grenchner SVP Politiker, Ivo von Büren, und dem albanisch-islamischen Verein, der die Moschee bauen möchte. Dem SVP Mann gehörte das Land einst, auf dem die Moschee gebaut werden soll. Nachdem der Verkauf an eine Privatperson im Umfeld des heutigen albanisch-islamischen Vereins für mediales Aufsehen gesorgt hatte,  gab er an, hinters Licht geführt worden zu sein. Er hätte die echten Käufer nicht gekannt, für eine Moschee hätte er sein Land niemals hergegeben. Der islamisch-albanische Verein ist der Meinung, beim Kauf sei alles sauber abgelaufen.

Nach Ablauf der Einsprachefrist könnte mit dem Bau der Moschee begonnen werden, da der noch hängige Zivilprozess keinerlei aufschiebende Wirkung hat.

Quelle: Moschee Grenchen: Beschwerden abgewiesen, DRS.ch, 10.03.2011.

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