Der Islamische Zentralrat ist besorgt, ob dem übergesetzlichen Vorgehen des Zürcher Sicherheitsdirektors. Seine Ankündigung, die Verteilung des Heiligen Korans im Kanton Zürich zu verbieten, unterstreicht ein für einen SP-Politiker unüblich ambitioniert islamophobes Verhalten.
Kommuniqué 05052017 – 0145
Wie heute Morgen an einer Pressekonferenz bekannt gegeben, möchte Mario Fehr, Sicherheitsdirektor der Stadt Zürich, zukünftige Koran-Verteilaktionen der Gruppe ‚Lies!‘ untersagen und eine entsprechende Anweisung an die Gemeinden des Kantons Zürich herausgeben.
Nachdem Herr Fehr die Bevölkerung bereits in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Friedenskonferenz ‚Islam Salam‘ des Islamischen Zentralrats Schweiz dazu aufrief, Muslimen keine Plattform oder Räumlichkeiten für Ihre Veranstaltungen zu geben, und sich damit über die verfassungsrechtlichen Garantien der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit aus persönlicher Abneigung hinwegsetzte, wird mit dem Koran-Verteilverbot nun eine neue Stufe der übergesetzlichen Einschränkung von Grundrechten für Muslime erreicht.
Der Islamische Zentralrat Schweiz sieht diese Entwicklung mit Besorgnis, denn unabhängig davon, dass der Islamische Zentralrat Schweiz nicht alle von ‚Lies!‘ vertretenen Positionen teilt, so verteidigt er doch vehement das Recht einer jeden Gruppierung, ihre religiöse Schrift zu verteilen, solange deren Mitgliedern kein strafrechtlich relevantes Vergehen nachgewiesen werden kann.
Zudem ist zu befürchten, dass sich die Einschränkung nur vordergründig gegen die Gruppe ‚Lies!‘ lies richtet. Die Hemmschwelle für vergleichbare übergesetzliche Einschränkungen gegen Muslime wird damit weiter gesenkt.
Ob Mario Fehrs Vorstoss abschliessend Gültigkeit haben und in der Anwendung im Einklang mit dem schweizerischen Recht sein wird, darf bezweifelt werden und es wird letztlich an den Gerichten sein, entsprechendes zu prüfen.
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