Kommuniqué 26112010-0027

Bern, 26.11.2010

Am Montag, 29.11.2010, 10.00 Uhr im Hotel Schweizerhof, Zürich

Am Montag, den 29.11.2010  wird das sogenannte «Minarettverbot» sein erstes Anniversarium absolvieren. Was für einige einer Geburtstagsfeier nahe kommt, assoziieren zunehmend breite Bevölkerungsschichten mit einer Trauerzeremonie. Ein Jahr danach ist klar, dass die Initiative ausser Unverständnis im In- und Ausland dem Stimmbürger keinerlei Nutzen gebracht hat. Zweifelsfrei steht Art. 72 Abs. 3 (Minarettverbot) der schweizerischen Bundesverfassung in offenem Widerspruch zu Art. 8 Ab. 1-2 (Rechtsgleichheit) derselben und konfligiert gemäss weit verbreiteter Experten­meinungen mit den Artikeln 15 BV und 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK.

Dies weil es in eindeutiger Weise auf eine Herabsetzung der Musliminnen und Muslime in der Schweiz zielt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass ausschliesslich der Bau von muslimischen Sakraltürmen verboten sein soll. In ästhetischer und baurechtlicher Hinsicht gibt es keinen Unterschied zu andern religiösen Bauten, etwa buddhistischen oder hinduistischen Tempeln oder christlichen Kirchtürmen. Eine Diskriminierung ist nach Rechtssprechung des Bundesgerichts nämlich genau dann gegeben, wenn die Rechte von Menschen mit stigmatisierbaren Gruppen­merkmalen (Religionszugehörigkeit) eingeschränkt werden, ohne dass sich dies mit vernünftigen Argumenten rechtfertigen lässt.

Die islamischen Gemeinschaften der Schweiz hofften im vergangenen Jahr vergeblich auf eine fruchtbare staats­rechtliche Debatte darüber, wie der muslimischen Minderheit hinsichtlich dieses diskriminierenden Volksentscheids eine Perspektive geboten werden könnte, zukünftig auch als vollwertige, unstigmatisierte Bürgerinnen und Bürger dieses Landes akzeptiert zu werden. Offenbar begnügen sich die politischen Eliten jedoch damit, den Volksentscheid im Ausland als unglücklichen «Fauxpas» zu entschuldigen.

Während die diplomatischen Bühnen ein Jahr danach bereits wieder für neue Auftritte im Zusammenhang mit der Abstimmung vom Sonntag hergerichtet werden, enthüllt der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) am kommenden Montag in Zürich im Rahmen einer Pressekonferenz einen neuartigen Plan, wie das Minarett­verbot auf schnellstmöglichem Weg wieder aufgehoben werden soll.


Informationen:

Ort:                  Hotel Schweizerhof, Bahnhofplatz 7, 8021 Zürich
Datum:            29.11.2010
Zeit:                 10.00 Uhr
Anwesende:    Nicolas Blancho (Präsident), Oscar A.M. Bergamin (Public Diplomacy), Abdel Azziz Qaasim Illi (Departement für Public Relations und Information), Fitore Sinanaj.
*Keine Akkreditierung nötig.

Der Präsentationsteil findet in Deutsch statt und dauert etwa 30 Minuten.
Fragen können danach in Deutsch, Französisch, Englisch und Arabisch gestellt und beantwortet werden.

Für Rückfragen und Sonderwünsche: Departement für Public Relations und Information,
Tel. 031 511 02 93 / Fax 031  511 02 91 oder [email protected]

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Bern. Am 16.11.2010 umfasste der 2009 gegründete Verband 1700 Passivmitglieder, 34 Aktive sowie 13 islamische Vereine. Der IZRS ist die erste und einzige islamische Basisorganisation in der Schweiz, die nicht lediglich die Interessen der Moscheevorstände, sondern daneben auch jene der muslimischen Individuen vertritt. Er ist politisch wie auch theologisch insofern neutral, als er sich weder zu einer politischen Partei noch zu einer spezifischen theologischen Schule bekennt. 

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