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Die perfekte „Affäre“ – Sexualität im Islam
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31.01.2013

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Die perfekte „Affäre“ – Sexualität im Islam

Ist Oralverkehr haraam und dürfen sich Eheleute trotz Menstruation gegenseitig befriedigen? Das vorliegende FAQ gibt kurze, prägnante und unverkrampfte Antworten zu immer wiederkehrenden Fragen der Sexualität im Islam.

Dabei wurde versucht, kulturell bedingte Tabus bewusst auszuklammern. Jüngere Generationen haben bekanntlich weniger Mühe mit neueren Praktiken als es vielleicht noch ihre Eltern hatten. Für den praktizierenden Muslim gilt jedoch nicht die traditionale Prägung der Eltern als Richtschnur für das ethisch richtiges Handeln, sondern die islamische Normativität. Gibt es keine klaren Beweise gegen eine bestimmte sexuelle Handlung, so kann sie nicht als verboten erklärt werden. Liegt dagegen eine richtende Norm aus Qur’an oder Sunna vor, so gilt diese auch in einer Zeit, in der jede Scham begraben scheint.

Der Islam legt grossen Wert auf den Schutz der Frau – ihrer Würde, Ehre und Rechte. In der Praxis der Prostitution hingegen zeigt sich eine entehrende Ausbeutung der Frau, eine Herabwürdigung ihres sozialen Status und eine Verletzung ihrer grundlegenden Rechte als Mensch und als Frau. Zudem verbietet der Islam jegliche ausser­eheliche sexuelle Beziehung ausdrücklich. Solche Handlungen gelten nicht nur als persönliche Verfehlung, sondern als Angriff auf das moralische Fundament einer gesunden Gesellschaftsordnung. Deshalb werden sie im islamischen Recht streng geahndet. Die Prostitution ist im Islam strikt verboten. Doch der Islam beschränkt sich nicht auf ein reines Verbot – er bietet gleichzeitig Alternativen, die sowohl ethisch als auch sozial tragfähig sind. Insbesondere durch das Modell der islamischen Ehe sowie durch verschiedene legitime Vertragsformen schafft der Islam legale, geschützte und würdevolle Rahmenbedingungen für Sexualität, Partnerschaft und soziale Absicherung. Auf diese Weise wird der Notwendigkeit von Prostitution die Grundlage entzogen.


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