Kommuniqué 29042010-0016

Bern, 15. Jumada al Awwal 1431 / 29.04.2010

Predigen in Landessprache oder Übersetzung

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) nimmt die Forderung der FDP zur Kenntnis, wonach islamische Predigten in Landessprache abzuhalten oder zu übersetzen seien. In der Tat ist dies in vielen grösseren Schweizer Moscheen bereits gängige Praxis. Dies weil die zweite und dritte Generation der eingewanderten Muslime i.d.R. die Landessprache besser beherrscht, als ihre eigentliche Muttersprache. Zudem sind die Besucher der grösseren Moscheen längst nicht nur arabischen Ursprungs. Darunter finden sich heute auch viele Asiaten sowie Muslime aus dem Balkan. Nicht zu unterschätzen ist auch die zunehmende Zahl an Konvertiten, die in den meisten Fällen auf eine Übersetzung angewiesen sind.

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) spricht sich prinzipiell für das Übersetzen in die Landessprache aus, sofern dies eine endogene Forderung der jeweiligen Gemeinschaft bzw. ihrer Besucher ist. Wir sind allerdings gegen eine Sondergesetzgebung für Muslime. Wenn, dann müsste die Forderung auch auf alle anderen Religionsgemeinschaften appliziert werden.

Zu bemerken sei noch, dass der arabische Teil der Freitagspredigt fester, liturgischer Bestandteil des Freitagsgebets ist. Eine Predigt, die nur in Landessprache abgehalten würde, ist aus theologischer Sicht eine unzulässige Erneuerung.

Übersetzung religiöser Schriften in eine Landessprache

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) nimmt auch Kenntnis von der Forderung, dass alle religiösen Schriften in eine Landessprache übersetzt werden sollen. Prinzipiell steht dieser Forderung von unserer Seite her nichts im Wege. Es sei dazu lediglich anzumerken, dass der islamische Kanon Hunderte Regallaufmeter an Bänden umfasst, die zum grössten Teil noch nicht einmal ins Englische übersetzt wurden. Alleine der Aufwand, alle arabisch-islamischen Bücher zu übersetzen, die zurzeit in den Bibliotheken der Schweizer Universitäten liegen, dürfte Kosten im dreistelligen Millionenbereich verursachen und vorsichtig geschätzt rund ein Jahrzehnt eine ganze Abteilung professioneller Übersetzer beschäftigen. Dazu kommen dann noch die laufenden Neuerscheinungen.
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hält diese Forderung schlicht für nicht umsetzbar.

Was die allgemeine Forderung der FDP nach mehr Überwachung privater Räume anbelangt, so sei darauf hinzuweisen, dass staatssicherheitsrelevantes Gedankengut in den seltensten Fällen in Moscheen verbreitet wird. Es ist uns keine Moschee bekannt, die tatenlos zusähe, würde solches Gedankengut durch einen Prediger verbreitet. Dagegen ist allgemein bekannt, dass extremistische Indoktrination jeder Art heute mehrheitlich über das Internet passiert.

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Veröffentlicht am: 29. April 2010
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