Österreichs rechts-nationale Regierung möchte nach dem Niqâb nun auch den islamischen Hijâb in den Volksschulen verbieten. Gleiches plant die Landesregierung von NRW. Jetzt formiert sich Widerstand unter den Muslimen. Der IZRS zeigt sich solidarisch und erklärt die Verteidigung des Hijâbs zur Individualpflicht.

Kommuniqué 16042018 – 0160

Vom gereiften Entschluss konnte der österreichische Kanzler auch in einer Unterredung mit Vertretern der Glaubensgemeinschaft IGGiÖ nicht mehr abgebracht werden. Demnach soll das islamische Kopftuch in der Volksschule und anderen Erziehungseinrichtungen bereits im kommendem Schuljahr verboten sein.

Der jüngste Entscheid der Regierung Kurz reiht sich in eine Serie von diskriminierenden Massnahmen gegen die Muslime in Österreich ein. Bereits die Revision des Islamgesetzes brachte neue Einschränkungen im Bereich der Finanzierung, dem Vereinsrecht und der Imam-Anstellung, die muslimische Gemeinschaften vor existenzielle Probleme stellen. Danach folgte das landesweite Verbot des Niqâbs und jetzt der Angriff auf den Hijâb.

Zeitgleich drängt auch die deutsche Landesregierung in NRW auf ein Verbot des Hijâbs für Mädchen bis 14 Jahren.

Verbände setzen auf „Dialog“

Die IGGiÖ-Verterter äusserten sich nach einer Unterredung mit Kanzler Kurz zufrieden über dessen Angebot zum Dialog, obwohl jener eine „sehr klare Haltung“ habe und gedenke dabei zu bleiben. Die IGGiÖ kündigte an, rechtlich gegen das Verbot vorgehen zu wollen.

Widerstand in sozialen Medien

Während die IGGiÖ den ungewissen Rechtsweg beschreiten möchte, gibt es in Deutschland von Seiten der Verbände kaum Stellungnahmen und noch weniger eine klare Strategie, wie man dem ausufernden Anti-Hijâb-Diskurs entgegentreten könnte.

Dafür baut sich in den sozialen Medien ansehnlicher Widerstand auf. Gestern Abend um 20:30 Uhr lancierten muslimische Netzwerke im deutschsprachigen Raum einen Twitter-Sturm unter dem Hashtag #nichtohnemeinkopftuch. Innert weniger Stunden erreichte der Hashtag mit über 130‘000 Tweets bereits Platz drei unter den Twitter-Trends.

Der Islamische Zentralrat beteiligte sich aktiv am Twitter-Sturm und begrüsst die erfolgreiche Aktion. Es dürfte sich um die erste Kampagne handeln, in der sich deutschsprachige Muslime grenzübergreifend mit grosser Effizienz für eine Sache solidarisieren.

Widerstand gegen Hijâb-Verbot ist Individualpflicht

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) verurteilt die Bestrebungen, den Hijâb zu verbieten und sieht darin einen Angriff auf die verfassungsmässigen Grundrechte. Seine Haltung in der Frage hat der Rat bereits bei ähnlichen Diskussionen in der Schweiz kundgetan.

Tatsächlich ist der islamische Hijâb anders als ein Kreuz, Davidstern oder ein Halbmond kein religiöses Symbol. Der Hijâb ist vielmehr integraler Bestandteil des islamischen Kultus. Alle sunnitischen- wie schiitischen Rechtsschulen erachten das Tragen eines «Kopftuches» für Frauen ab der Pubertät als religiöse Individualpflicht. Ob ein freier Mensch Glaubenspflichten, die in keinster Weise in Widerspruch zur Rechtsordnung stehen, nachkommt oder sie vernachlässigt, darf aufgrund der verfassungsmässig garantierten Religions- und Kultusfreiheit nicht durch staatliche oder privatwirtschaftliche Regulative vorweggenommen werden. Ein Verbot des islamischen Hijâbs käme einem gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte muslimischer Schülerinnen gleich und liesse sich in einer toleranten, freiheitlichen Gesellschaftsordnung nicht rational begründen.

Ratspräsident Nicolas Blancho erklärt den Widerstand gegen das Hijâb-Verbot als eine Individualpflicht (fard al-‘ayn), der jeder Muslim und jede Muslimin nachkommen muss. In einer Ansprache anlässlich des Twitter-Sturms rief Blancho zum entschiedenen Widerstand gegen das Verbot und weitere diskriminierende Massnahmen auf.

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-Anhang: Unterzeichne die Petition gegen das Kopftuchverbot

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