Bern/Zug, 26.08.2010

(qi) Die CVP Fraktion des Zuger Kantonsrates reichte am 17.08.2010 eine Interpellation «betreffend Interpretation der Religionsfreiheit im Schulalltag» ein.  Die förmliche Anfrage an die Zuger Regierung soll vordergründig klären, ob dem Regierungsrat Schwierigkeiten im Zusammenhang mit religiösen Kopfbedeckungen und Schwimmunterrichts-Dispensen zu Ohren gekommen seien und ob er eine kantonale, einheitliche Regelung als positiv für Schulbetrieb und Integration erachten würde. Wohin die angestrebte «einheitliche Lösung» jedoch genau führen soll, bleibt aufgrund der uns vorliegenden Interpellation unklar. Sicher ist, dass sie just zu einer Zeit kommt, in der kontrovers über die Empfehlung des St. Galler Erziehungsrates, den Hijab an allen öffentlichen Schulen im Kanton zu verbieten, diskutiert wird.

Der Vorstoss der Christdemokraten erntet jedenfalls Kritik von Seiten der SVP wie auch der SP. Während die SP Widersprüche im Interpellationsschreiben ausmacht, fühlt sich die SVP um ihr Wahlkampfthema betrogen. Ein solcher Vorstoss von Seiten der «C-Partei» erstaune, denn gerade der Schwimmdispens werde ja nicht nur von muslimischen, sondern durchaus auch von christlichen Personen gefordert, gab Barbara Gysel (SP) zu bedenken. Moritz Schmid (SVP) meinte gegenüber Tele 1, dass der Vorstoss nicht nur ein bisschen, sondern stark der SVP-Politik gleiche. Schliesslich sei es ja stets die CVP gewesen, die «humanen Umgang mit diesen Leuten» gefordert hätte. Demnach handle die CVP vor dem Hintergrund der kommenden Wahlen rein opportunistisch.

Andreas Huwyler , der Parteipräsident der CVP Zug, lässt diese Kritik nicht gelten. Es gehe nicht darum, dass man auf einen fahrenden Zug aufspringen möchte. Vielmehr wolle man einem allgemeinen Unbehagen Rechnung tragen. Davor die Augen zu verschliessen, sei keine Lösung. Stellt sich noch die Frage, weshalb denn nun der Regierungsrat nach bekannten Problemen in Sachen Kopfbedeckung und Schwimmunterricht gefragt werden muss, wenn «Unbehaben» als Ursache für den Vorstoss angegeben wird.

Quelle: Tele 1, CVP ZG Interpellation Kopftuch tragen, 24.08.2010.

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