Einige Kantone und die Stadt Chur schränken im Nachgang an die vom Bundesrat ausgerufene «besondere Lage» Menschenansammlungen weiter ein. Davon sind auch gottesdienstliche Zusammenkünfte und insb. das Freitagsgebet betroffen. Hier eine Zusammenfassung aller aktuellen Weisungen.
Letztes update: 13.03.2020 – 17.05 MET
(qi) Das Corona-Virus breitet sich in der Schweiz unkontrolliert aus. Der Bundesrat hat deshalb bereits am Freitag vor zwei Wochen die «besondere Lage» ausgerufen. Dies bedeutet, dass besondere Massnahmen seitens der Regierung ergriffen werden, um einer weiteren Ausbreitung der Seuche präventiv entgegenzuwirken. So sind neu seit dem 13. März alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern generell und schweizweit bis Ende April verboten. Diese Bestimmung
Der Islamische Zentralrat Schweiz riet in der Folge zum Schutz der Gesundheit aller dringend davon ab, das Freitagsgebet in der Moschee zu verrichten. Er riet den Moscheen die Freitagspredigt abzusagen und die Mitglieder zu informieren, zuhause zu bleiben.
Die neu erlassene Verordnung erlaubt bis Ende April keine Durchführung mehr des Freitagsgebets in Moscheen. Gebete mit unter hundert Personen könnten teilweise (kantonale Richtlinien beachten) noch erlaubt sein, werden jedoch aufgrund der sich zuspitzenden Lage nicht empfohlen. Muslime sollen bis auf weiteres zuhausen beten.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung hier.
Änderungen vorbehalten
Änderungen sind jederzeit möglich. Moscheen sollen sich bei den lokalen Behörden über aktuelle Auflagen und Einschätzungen selbstständig erkundigen.