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“Burka-Verbot” diskriminierend: Aargauer Parlamentskommission spricht neu vom “Verhüllungsverbot”
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04.02.2016

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“Burka-Verbot” diskriminierend: Aargauer Parlamentskommission spricht neu vom “Verhüllungsverbot”

(qi) Der Terminus „Burka-Verbot“  soll aus der politischen Debatte offenbar verschwinden. Damit ist die Frage keineswegs vom Tisch. Vielmehr  hat die für die textuelle Ausarbeitung zuständige Kommission des Aargauer Parlaments mittlerweile eingestanden, dass ein spezifisches Kleidungsstück nicht verboten werden dürfe. Dies wäre «äusserst willkürlich» und würde dem Diskriminierungsverbot wiedersprechen.

Daher soll der Text nun verallgemeinert werden. Die Rede ist von einem nationalen „Verhüllungsverbot“ unter Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung jedoch mit Ausnahmen für „einheimisches Brauchtum“, Winterbekleidung oder bei gesundheitlichen Massnahmen.

Der Grosse Rat wird nach den Sommerferien entscheiden, ob der Aargau eine entsprechende Standesinitiative beim eidgenössischen Parlament einreichen will. Zuvor wird der Regierungsrat zum Vorstoss Stellung beziehen können.

Es wird allgemein erwartet, dass sich die eidgenössischen Räte in der kommenden Herbst- oder Frühjahrssession mit der Niqab-Debatte auseinandersetzen müssen. Im Mai hatte der Aargauer Grosse Rat mit 89 zu 33 Stimmen einen Vorstoss der ultrarechten Schweizer Demokraten (SD) für eine Standesinitiative für erheblich erklärt. Der Aargau löste damit eine erste, kurze Debatte über ein allgemeines Niqab-verbot in der Schweiz aus.

Quelle: Aargauer Parlamentskommission will Verhüllungsverbot, Tages Anzeiger Online, 16.06.2010.


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