Der erste Fastentag des Ramadans 1439/2018 ist Donnerstag, 17. Mai 2018 in shaa‘ Allah. Dies nachdem heute Abend eine Sichtung des Neumonds unmöglich war. Der Islamische Zentralrat beglückwünscht alle Muslime zum Ramadan 1439.
Kommuniqué 15052018 – 0162
Locarno/Kairo/Mekka, 29. Sh‘abân 1439 / 15.05.2018
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) bestätigt den Beginn des Heiligen Monats Ramadan für morgen Abend den 16.05.2018. Der erste Fastentag fällt damit auf Donnerstag, 17.05.2018. Eine physische Sichtung war heute in Locarno aufgrund des bedeckten Himmels nicht möglich. Auch aufgrund der astronomischen Berechnung kam eine Sichtung nicht in Frage. Saudiarabien, welches als autoritative Instanz für viele arabische Muslime gilt, datiert heute den 29. Sh‘abân, weshalb das höchste Gericht die Sichtung anordnete. Da keine Sichtungsmeldung erfolgte, wird das höchste Gericht für morgen die Vollendung des Monats Sha‘bân erklären müssen. Das Dâr al-Iftâ‘ in Ägypten bestätigte, dass eine Sichtung heute nicht möglich war und entsprechend am Donnerstag, 17.5.2018 der erste Fastentag ist.
Bereits zum siebten Mal wurde ein Komitee eingesetzt, um den Beginn des Ramadans für möglichst alle in der Schweiz lebenden Muslime einheitlich und in Einklang mit der Mehrheit der muslimischen Länder zu empfehlen. Der IZRS bevorzugt die globale Sichtungsmethode, achtet jedoch bei seiner Empfehlung auf grösstmögliche Einheit unter den in der Schweiz lebenden Muslime.
Lange Fastenzeit
Für viele jüngere Muslime und Musliminnen ist auch dieser Ramadan noch einmal eine spezielle Herausforderung. Da sich die islamische Zeitrechnung nach dem lunaren Kalender (Mond-Monat) richtet, verschiebt sich der Beginn des Ramadans jedes Jahr um ca. 11 Tage nach vorne und damit im Moment immer weiter ins Frühjahr hinein. Im Laufe dieses Ramadans werden die Fastentage länger und die Temperaturen höher. Dennoch ist es prinzipiell für alle Muslime Pflicht, die Gebets- und Fastenzeiten korrekt einzuhalten. (Vgl. Fatwa vom 16.06.2015 zu den Gebetszeiten und der Fastenpflicht).
Muslime in Mitteleuropa werden folglich übermorgen um ca. 03:45 Uhr aufstehen, um die Vorfastenmalzeit «Sahur» einzunehmen. Ab ca. 04.25 Uhr darf dann bis um ca. 21.00 Uhr nicht mehr gegessen, getrunken oder geraucht werden. Auch auf sexuellen Umgang sowie auf die Einnahme aller nicht durch ärztliche Indikation für zwingend notwendig erklärten Medikamente muss tagsüber verzichtet werden.
Korrigierte Gebetszeiten
2014 hat der Islamische Zentralrat für die Schweiz die Zeiten des Morgengebets neu festgelegt. Grundlage bietet eine theoretische Abhandlung über die Morgendämmerung sowie empirische Beobachtungen im Vorfeld des Ramadans. Das Ramadan-Watch-Komitee kam zum Schluss, dass viele der international gängigen Berechnungsmethoden zu fehlerhaften Gebetszeiten für die Schweiz führen.
Gebetszeiten
Aktuelle Ramadan-Gebetszeiten für die Schweiz gibt es hier.
Appell an Lehrer und Arbeitgeber
Wenn lange Fastentage und ein langer Arbeits- oder Schulalltag zusammenfallen, kann es in vielen Fällen sein, dass sich die körperliche Leistungsfähigkeit verringert. Der Islamische Zentralrat appelliert an die Arbeitsgeber und Lehrerschaft, im Umgang mit Fastenden so flexibel wie möglich zu handeln. Dies betrifft vor allem auf Wunsch die vorübergehende Dispensierung vom Sport.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Fastenpflicht sind Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, Kranke und Reisende. Ausserdem können Alte und Schwangere unter der Bedingung, dass ihre Gesundheit negativ beeinträchtigt würde, das Fasten auf einen späteren, günstigeren Zeitpunkt z.B. im Winter verschieben.
Ramadan als Monat der Einkehr und Rückkehr
Ramadan bedeutet für Muslime aber nicht nur Enthaltsamkeit. Der Monat zeichnet sich vielmehr als potentiell moralischer Antrieb vieler Gläubigen aus. So glauben Muslime, dass während der Dauer dieses Monats die Teufel und Dämonen in Ketten gelegt und die Tore des Himmels geöffnet werden. Es ist die Zeit der langen Tarawîh-Nachtgebete, die jeweils nach dem regulären ‚Isha-Nachtgebet in den grösseren Moscheen gemeinschaftlich verrichtet werden. Muslime sind zudem angehalten vermehrt den Heiligen Qur’an zu lesen, zu spenden und andere gute Taten zu tun.