Bern, 05.04.2011
(qi) Die Moschee der albanisch-islamischen Glaubensgemeinschaft in Grenchen steht nun aus baurechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Die Beschwerdeführer gegen das geplante Gotteshaus hatten auf ihr Recht verzichtet, den Entscheid des Kantons innert der zehntägigen Frist ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen, wie das Bau- und Justizdepartement und das Verwaltungsgericht heute bestätigten. Damit ist der Entscheid des Kantons nach langem Seilziehen gültig: Die Beschwerden werden abgelehnt, die zuvor auf kommunaler Ebene erteilte Baubewilligung wird definitiv. Die Beschwerdeführer hatten vor allem angeführt, dass der Bau nicht zonenkonform sei und in eine öffentliche Bauzone gehöre.
SVP-Gemeinerat sieht sich getäuscht
Die albanisch-islamische Glaubensgemeinschaft könnte jetzt theoretisch mit dem Bau beginnen.Allerdings möchte man noch den Entscheid eines laufenden Verfahrens im Zusammenhang mit dem Landerwerb abwarten. Basri Veselji, Sprecher der betroffenen Gemeinschaft, hatte bereits vor drei Wochen erklärt, dass man «erst bauen will, wenn alles 100-prozentig sicher ist.» Veselji meint damit die Gerichtsverhandlung zwischen SVP-Gemeinderat Ivo von Büren und den Garagisten Neat und Isa Ismaili, welchen er sein Landstück an der Maienstrasse verkauft hatte. Im Sommer wird der Streit vor Gericht ausgetragen. Bereits im März fanden erste Zeugeneinvernahmen statt. Er habe ihnen das Grundstück, auf dem nun die Moschee errichtet werden soll, nur verkauft, weil sie ihm angegeben hätten, dass sie dort eine Einstellhalle bauen wollten, sagt von Büren. Zunehmend offensichtlich wird in diesem Fall, dass von Bürens Immobilienverwalter eine zentrale Rolle gespielt haben muss. So sei der Immobilienverwalter gar nicht erst zu den Zeugenvorbefragungen im März erschienen.
Quelle: Grenchner Tagblatt, Baubewilligung für Moschee ist rechtsgültig, 05.04.2011.