Bildungsdirektor Stefan Kölliker hat mit einem Schlag alle bis jetzt hochgelobten und mit viel Pomp zelebrierten Bemühungen um den interreligiösen Dialog im Kanton St. Gallen vernichtet. Er hat gezeigt, dass die sogenannte «St.Galler Erklärung» von 2005 nichts taugt und diese gleich durch den Papier-Shredder gejagt. Er hat nicht nur seine Regierungsratskollegen und –Kolleginnen lächerlich gemacht sondern auch das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte des Kantons St. Gallen. Gleichzeitig hat er seine eigene Behörde, den Erziehungsrat, überflüssig gemacht und ins Abseits manövriert. Und der ganze Kanton schweigt.
Von Oscar A.M. Bergamin
Im Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte im Departement des Innern des Kantons St. Gallen wird immer wieder betont, dass die religiöse und kulturelle Diversität der Schweizer Gesellschaft als Chance des Zusammenlebens in der Gemeinde zu verstehen und zu nutzen sei. Im Januar dieses Jahres schrieb das Kompetenzzentrum zum ersten Mal den St.Galler Integrationspreis «Goldener Enzian» aus. Ausgezeichnet werden Projekte, die einen innovativen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben leisten. Die Preisverleihung findet am 17.November im Pfalzkeller statt. Wer den Preis erhält ist noch nicht bekannt, wer ihn sicher nicht bekommt schon: Regierungsrat und Bildungsdirektor Stefan Kölliker.
Verantwortung auf 76 Schulgemeinden abgeschoben
«Der Erziehungsrat hat ein Kreisschreiben zu Bekleidungsvorschriften in der Volksschule erlassen. Er ist dabei der Ansicht, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen ein Kopfbedeckungsverbot für den Schulbetrieb erlassen können. Darunter fällt auch das Tragen des Kopftuches. Den Gemeinden wird geraten, ein solches Verbot in einem Reglement, welches dem fakultativen Referendum untersteht, zu verankern», so die nüchterne Mitteilung. Vermutlich hat man in der St.Galler Staatskanzlei beim Tippen dieser Nachricht schon ein paar Mal leer schlucken müssen. Das Bildungsdepartement sei in den letzten Monaten von Gemeinden kontaktiert worden, wie der Umgang mit Kleidungsvorschriften und Kopfbedeckungen während des Schulbetriebes zu handhaben sei, heisst es weiter. Gemeint sind hier islamische Kopfbedeckungen und nicht etwa andere Kappen oder Mützen, wie aus der Mitteilung klar hervorgeht. Wer nun meint, Bildungsdirektor Kölliker habe vor lauter Anfragen auf seinem Schreibtisch seinen Arbeitsplatz nicht mehr gefunden, täuscht sich. Es handelte sich um zwei Anfragen, wobei eine Familie von den Schulbehörden derart in die Mangel genommen wurde, dass sie sich gezwungen sah wegzuziehen. Nicht aus Überforderung, sondern seinem Parteiprogramm entsprechend, hat sich Kölliker gemütlich in seinem Schreibtischsessel zurückgelehnt und die für ihn angenehmste Lösung gefunden: Er schiebt die Verantwortung auf die 85 politischen Gemeinden und 76 Schulgemeinden des Kantons ab. Sie sollen selber zu Recht kommen und das «Problem» – das es eigentlich nirgends gibt – selber lösen in dem sie eine Schulordnung schreiben die im Widerspruch zur Bundesverfassung steht.
Leere Worthülsen und Schweinefleisch für Juden und Muslimen
«Investieren auch Sie etwas Zeit und Energie in den interreligiösen Dialog – die Investition wird mit doppeltem ‚Zins‘ belohnt: Ihr Engagement ist nicht nur ein äusserst wertvoller Beitrag zum respektvollen Zusammenleben in unserer Gesellschaft, darüber hinaus werden Begegnung und Austausch mit Menschen aus anderen Religionen auch für Sie selber eine grosse Bereicherung sein». So heisst es in der Beschreibung des St. Galler Gemeinschaftsprojekts Interreligiöser Dialog- und Aktionswoche (IDA) das vom Kanton St. Gallen, vom Bistum St.Gallen, von der Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen aber auch von der Dachorganisation Islamischer Gemeinden der Ostschweiz (DIGO) unterstützt wird. Das dieser versprochene «doppelte Zins» (Das Zinsverbot im Islam lassen wir hier mal beiseite) wegen «eines plötzlichen Tiefs» wohl wegbleiben wird, dürfte allen im Kanton klar sein. Eigentlich hätten bei den Muslimen schon im Januar die Alarmglocken läuten müssen; bekamen der DIGO-Präsident Hisham Maizar und der Rabbiner Hermann Schmelzer von Regierungsrätin Kathrin Hilber als Dank für fünf Jahren intensiven interreligiösen Dialog eine Bratwurst serviert. Ein Hohn: «Die St. Galler (Kalbs)bratwurst ist eine weisse Brühwurst aus Schweine- und Kalbfleisch, die in natürlichen Schweinedarm abgefüllt wird. Es werden Naturdärme von Schweinen verwendet» (Gemäss Verfügung vom 16. Juli 2007, Eidgenössisches Volkswirtschafts-departement, Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Beschreibung des Erzeugnisses, Art. 3: Physische Merkmale). Spätestens hier hätte man schon merken müssen, dass der interreligiöse Dialog wohl eine farce majeure gewesen ist und eher als doppelt geführter Monolog gelten muss, nicht mehr und nicht weniger. Wer sonst würde Juden und Muslime Schweinefleisch vorsetzen? Das zeigt gerade wie viel man während fünf Jahren interreligiösem Monolog voneinander gelernt hat. Nur so lässt sich auch das grosse Schweigen erklären, das im Moment im Kanton St.Gallen herrscht, worüber sich nicht nur die ganze Schweiz wundert, sondern sogar die Vorarlberger Nachbarn staunen, die das Ganze mit Interesse verfolgen. Was ist los? Wo sind sie geblieben die Befürworter des friedlichen religiösen Zusammenlebens; die katholische Kirche, die evangelisch-reformierte Kirche und die 8500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des letztjährigen interreligiösen Dialogs- und Aktionswoche und die hochausgebildeten und hochbezahlten Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten? Wer ergreift das Wort? Niemand? Das grosse Schweigen im Kanton St. Gallen – ein Zeichen der Macht- und Ratlosigkeit?
Kölliker ist fein raus,… er stellt sich selber ins Abseits!
Und jetzt wo der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) als einzige Organisation sofort reagiert hat, werden Vorwürfe laut, der IZRS habe «eine tolle Gelegenheit gefunden, sich in Szene zu setzen». Nun, der IZRS ist bekannt dafür eine Basisorganisation zu sein und tritt nicht einfach aus einem intellektuellen Autismus heraus den passiven Rückzug an, wenn ein Bildungsdirektor auf Grund seiner Intuition 76 Schulgemeinden dazu auffordert Muslimen auszugrenzen. Es ist kaum nachvollziehbar. Stefan Kölliker, der Politiker aus der Partei der HarmoS-Gegner bezieht sich vermutlich auf Art.2 der HarmoS-Erklärung: «Im Respekt vor den unterschiedlichen Kulturen in der mehrsprachigen Schweiz folgen die Vereinbarungskantone bei ihren Vorkehren zur Harmonisierung dem Grundsatz der Subsidiarität.» Verantwortung nach unten delegieren heisst das auf Deutsch. Kölliker ist also fein raus? Ja er ist raus! Er hat sich selber regelrecht ins Abseits manövriert. Seine Behörde hat eine rechtwidrige Empfehlung abgegeben, und gilt in Zukunft als «befangen», kann also in Streitfällen als Rekursbehörde nicht mehr funktionieren und ist so überflüssig geworden. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs ist für die eidgenössische Rechtsprechung religiös motiviert, «für Dritte sofort erkennbar und lässt auf die Zugehörigkeit einer bestimmten Religion schliessen, sodass es nicht überzeugend erscheint, die Einschlägigkeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu verneinen» (Bundesgerichtsentscheid BGE 123 I 296, 300). Das Bundesgericht hat zudem mit BGE 114 Ia 129 den Grundsatz betont, dass die Religionsfreiheit durch das Schulobligatorium nicht beeinträchtigt werden darf. «Da niemand, der ein islamisches Kopftuch trägt dadurch andere bedroht oder damit Rechte und Freiheiten anderer einschränkt, macht es in einer demokratischen Gesellschaft keinen Sinn, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten – entweder im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zum Schutze der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit, der Moral oder zum Schutze der Freiheitsrechte anderer» (Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt – Freiheit und Gleichheit in der Einwanderungsgesellschaft, NZZ Verlag, ISBN 385238163).Zudem hat das Bundesgericht im BGE 117 Ia 318 4b festgehalten, dass es Schulverwaltungen zuzumuten ist, auf die ernsthaften Anliegen religiöser Minderheiten Rücksicht zu nehmen. Dass niemand in der St. Galler Regierung den aus dem Bauch heraus entscheidenden Kollegen Kölliker auf die Rechtsgrundlagen aufmerksam gemacht hat, verwundert einen aber schon. Entweder haben alle Regierungskollegen bewusst weggeschaut um den Bildungsdirektor in einen Hammer laufen zu lassen oder man hat schlicht und einfach geschlafen. Vielleicht ist das auch gut so. Jetzt könnte man nämlich den sogenannten interreligiösen Dialog auf neue Beine stellen, ohne dass dies einer Alibi-Übung gleichkommt.
Naiv, Analphabet oder Ignorant?
Jetzt kann man Kölliker vorwerfen er sei naiv gewesen mit seiner Bauchentscheidung auf Geheiss seiner Parteidoktrin, von einem Bildungsdirektor dürfte man aber schon erwarten dürfen, dass er lesen kann. So erzählt er frisch und fröhlich vor den TV-Kameras, das Tragen des islamischen Kopftuchs sei keine religiöse Pflicht und stehe nirgends im Koran. Das islamisch Kopftuch, der Hijab, ist gemass allen vier sunnitischen Rechtsschulen und der schiitischen Ja’fariyya Schule (also gemass allen islamischen Rechtsschulen) eine Individualpflicht der Frau gegenüber Gott. Jeder Versuch eines Politikers, da eine andere Meinung zu vertreten ist rohe Einmischung in Interna einer Religionsgemeinschaft, insbesondere in deren Theologie. Die Normativität setzt den Massstab! Und nicht die Politiker, nicht der Schulrat einer Gemeinde, die regionale Schulaufsicht oder die Bildungsdirektion eines Kantons, aber auch nicht die Eltern. Niemand hat das Recht ein Mädchen zu zwingen, den Hijab zu tragen oder diesen abzulegen. Es liegt allein in der Verantwortung und im freien Willen einer Frau, ihren religiösen Pflichten nachzukommen oder nicht. So heisst es in der sinngemässen Übersetzung des Qur’ans:
«Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, ausser dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen Zeigen(…).»
Sura an-Nur(24), 31.
«O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.»
Sura al-Ahzab(33), 59.
Und bei diesen Suren bleibt es nicht, es gibt noch andere Suren und viele Ahadith (Prophetentraditionen), die dies belegen. Herr Kölliker will es aber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von 85 politischen Gemeinden überlassen zu beurteilen, ob das Tragen des Hijabs notwendig sei oder nicht. Wir nennen so was Ignoranz. Damit kommt er aber nicht weit.
Bern
Bern, 31.08.2010
Bildungsdirektor Stefan Kölliker hat mit einem Schlag alle bis jetzt hochgelobten und mit viel Pomp zelebrierten Bemühungen um den interreligiösen Dialog im Kanton St. Gallen vernichtet. Er hat gezeigt, dass die sogenannte «St.Galler Erklärung» von 2005 nichts taugt und diese gleich durch den Papier-Shredder gejagt. Er hat nicht nur seine Regierungsratskollegen und –Kolleginnen lächerlich gemacht sondern auch das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte des Kantons St. Gallen. Gleichzeitig hat er seine eigene Behörde, den Erziehungsrat, überflüssig gemacht und ins Abseits manövriert. Und der ganze Kanton schweigt. Von Oscar A.M. Bergamin Im Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte im Departement des Innern des Kantons St. Gallen wird immer wieder betont, dass die religiöse und kulturelle Diversität der Schweizer Gesellschaft als Chance des Zusammenlebens in der Gemeinde zu verstehen und zu nutzen sei. Im Januar dieses Jahres schrieb das Kompetenzzentrum zum ersten Mal den St.Galler Integrationspreis «Goldener Enzian» aus. Ausgezeichnet werden Projekte, die einen innovativen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben leisten. Die Preisverleihung findet am 17.November im Pfalzkeller statt. Wer den Preis erhält ist noch nicht bekannt, wer ihn sicher nicht bekommt schon: Regierungsrat und Bildungsdirektor Stefan Kölliker.
Verantwortung auf 76 Schulgemeinden abgeschoben
«Der Erziehungsrat hat ein Kreisschreiben zu Bekleidungsvorschriften in der Volksschule erlassen. Er ist dabei der Ansicht, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen ein Kopfbedeckungsverbot für den Schulbetrieb erlassen können. Darunter fällt auch das Tragen des Kopftuches. Den Gemeinden wird geraten, ein solches Verbot in einem Reglement, welches dem fakultativen Referendum untersteht, zu verankern», so die nüchterne Mitteilung. Vermutlich hat man in der St.Galler Staatskanzlei beim Tippen dieser Nachricht schon ein paar Mal leer schlucken müssen. Das Bildungsdepartement sei in den letzten Monaten von Gemeinden kontaktiert worden, wie der Umgang mit Kleidungsvorschriften und Kopfbedeckungen während des Schulbetriebes zu handhaben sei, heisst es weiter. Gemeint sind hier islamische Kopfbedeckungen und nicht etwa andere Kappen oder Mützen, wie aus der Mitteilung klar hervorgeht. Wer nun meint, Bildungsdirektor Kölliker habe vor lauter Anfragen auf seinem Schreibtisch seinen Arbeitsplatz nicht mehr gefunden, täuscht sich. Es handelte sich um zwei Anfragen, wobei eine Familie von den Schulbehörden derart in die Mangel genommen wurde, dass sie sich gezwungen sah wegzuziehen. Nicht aus Überforderung, sondern seinem Parteiprogramm entsprechend, hat sich Kölliker gemütlich in seinem Schreibtischsessel zurückgelehnt und die für ihn angenehmste Lösung gefunden: Er schiebt die Verantwortung auf die 85 politischen Gemeinden und 76 Schulgemeinden des Kantons ab. Sie sollen selber zu Recht kommen und das «Problem» – das es eigentlich nirgends gibt – selber lösen in dem sie eine Schulordnung schreiben die im Widerspruch zur Bundesverfassung steht. Leere Worthülsen und Schweinefleisch für Juden und Muslimen
«Investieren auch Sie etwas Zeit und Energie in den interreligiösen Dialog – die Investition wird mit doppeltem ‚Zins‘ belohnt: Ihr Engagement ist nicht nur ein äusserst wertvoller Beitrag zum respektvollen Zusammenleben in unserer Gesellschaft, darüber hinaus werden Begegnung und Austausch mit Menschen aus anderen Religionen auch für Sie selber eine grosse Bereicherung sein». So heisst es in der Beschreibung des St. Galler Gemeinschaftsprojekts Interreligiöser Dialog- und Aktionswoche (IDA) das vom Kanton St. Gallen, vom Bistum St.Gallen, von der Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen aber auch von der Dachorganisation Islamischer Gemeinden der Ostschweiz (DIGO) unterstützt wird. Das dieser versprochene «doppelte Zins» (Das Zinsverbot im Islam lassen wir hier mal beiseite) wegen «eines plötzlichen Tiefs» wohl wegbleiben wird, dürfte allen im Kanton klar sein. Eigentlich hätten bei den Muslimen schon im Januar die Alarmglocken läuten müssen; bekamen der DIGO-Präsident Hisham Maizar und der Rabbiner Hermann Schmelzer von Regierungsrätin Kathrin Hilber als Dank für fünf Jahren intensiven interreligiösen Dialog eine Bratwurst serviert. Ein Hohn: «Die St. Galler (Kalbs)bratwurst ist eine weisse Brühwurst aus Schweine- und Kalbfleisch, die in natürlichen Schweinedarm abgefüllt wird. Es werden Naturdärme von Schweinen verwendet» (Gemäss Verfügung vom 16. Juli 2007, Eidgenössisches Volkswirtschafts-departement, Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Beschreibung des Erzeugnisses, Art. 3: Physische Merkmale). Spätestens hier hätte man schon merken müssen, dass der interreligiöse Dialog wohl eine farce majeure gewesen ist und eher als doppelt geführter Monolog gelten muss, nicht mehr und nicht weniger. Wer sonst würde Juden und Muslime Schweinefleisch vorsetzen? Das zeigt gerade wie viel man während fünf Jahren interreligiösem Monolog voneinander gelernt hat. Nur so lässt sich auch das grosse Schweigen erklären, das im Moment im Kanton St.Gallen herrscht, worüber sich nicht nur die ganze Schweiz wundert, sondern sogar die Vorarlberger Nachbarn staunen, die das Ganze mit Interesse verfolgen. Was ist los? Wo sind sie geblieben die Befürworter des friedlichen religiösen Zusammenlebens; die katholische Kirche, die evangelisch-reformierte Kirche und die 8500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des letztjährigen interreligiösen Dialogs- und Aktionswoche und die hochausgebildeten und hochbezahlten Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten? Wer ergreift das Wort? Niemand? Das grosse Schweigen im Kanton St. Gallen – ein Zeichen der Macht- und Ratlosigkeit? Kölliker ist fein raus,… er stellt sich selber ins Abseits!
Und jetzt wo der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) als einzige Organisation sofort reagiert hat, werden Vorwürfe laut, der IZRS habe «eine tolle Gelegenheit gefunden, sich in Szene zu setzen». Nun, der IZRS ist bekannt dafür eine Basisorganisation zu sein und tritt nicht einfach aus einem intellektuellen Autismus heraus den passiven Rückzug an, wenn ein Bildungsdirektor auf Grund seiner Intuition 76 Schulgemeinden dazu auffordert Muslimen auszugrenzen. Es ist kaum nachvollziehbar. Stefan Kölliker, der Politiker aus der Partei der HarmoS-Gegner bezieht sich vermutlich auf Art.2 der HarmoS-Erklärung: «Im Respekt vor den unterschiedlichen Kulturen in der mehrsprachigen Schweiz folgen die Vereinbarungskantone bei ihren Vorkehren zur Harmonisierung dem Grundsatz der Subsidiarität.» Verantwortung nach unten delegieren heisst das auf Deutsch. Kölliker ist also fein raus? Ja er ist raus! Er hat sich selber regelrecht ins Abseits manövriert. Seine Behörde hat eine rechtwidrige Empfehlung abgegeben, und gilt in Zukunft als «befangen», kann also in Streitfällen als Rekursbehörde nicht mehr funktionieren und ist so überflüssig geworden. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs ist für die eidgenössische Rechtsprechung religiös motiviert, «für Dritte sofort erkennbar und lässt auf die Zugehörigkeit einer bestimmten Religion schliessen, sodass es nicht überzeugend erscheint, die Einschlägigkeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu verneinen» (Bundesgerichtsentscheid BGE 123 I 296, 300). Das Bundesgericht hat zudem mit BGE 114 Ia 129 den Grundsatz betont, dass die Religionsfreiheit durch das Schulobligatorium nicht beeinträchtigt werden darf. «Da niemand, der ein islamisches Kopftuch trägt dadurch andere bedroht oder damit Rechte und Freiheiten anderer einschränkt, macht es in einer demokratischen Gesellschaft keinen Sinn, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten – entweder im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zum Schutze der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit, der Moral oder zum Schutze der Freiheitsrechte anderer» (Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt – Freiheit und Gleichheit in der Einwanderungsgesellschaft, NZZ Verlag, ISBN 385238163).Zudem hat das Bundesgericht im BGE 117 Ia 318 4b festgehalten, dass es Schulverwaltungen zuzumuten ist, auf die ernsthaften Anliegen religiöser Minderheiten Rücksicht zu nehmen. Dass niemand in der St. Galler Regierung den aus dem Bauch heraus entscheidenden Kollegen Kölliker auf die Rechtsgrundlagen aufmerksam gemacht hat, verwundert einen aber schon. Entweder haben alle Regierungskollegen bewusst weggeschaut um den Bildungsdirektor in einen Hammer laufen zu lassen oder man hat schlicht und einfach geschlafen. Vielleicht ist das auch gut so. Jetzt könnte man nämlich den sogenannten interreligiösen Dialog auf neue Beine stellen, ohne dass dies einer Alibi-Übung gleichkommt.
Naiv, Analphabet oder Ignorant?
Jetzt kann man Kölliker vorwerfen er sei naiv gewesen mit seiner Bauchentscheidung auf Geheiss seiner Parteidoktrin, von einem Bildungsdirektor dürfte man aber schon erwarten dürfen, dass er lesen kann. So erzählt er frisch und fröhlich vor den TV-Kameras, das Tragen des islamischen Kopftuchs sei keine religiöse Pflicht und stehe nirgends im Koran. Das islamisch Kopftuch, der Hijab, ist gemass allen vier sunnitischen Rechtsschulen und der schiitischen Ja’fariyya Schule (also gemass allen islamischen Rechtsschulen) eine Individualpflicht der Frau gegenüber Gott. Jeder Versuch eines Politikers, da eine andere Meinung zu vertreten ist rohe Einmischung in Interna einer Religionsgemeinschaft, insbesondere in deren Theologie. Die Normativität setzt den Massstab! Und nicht die Politiker, nicht der Schulrat einer Gemeinde, die regionale Schulaufsicht oder die Bildungsdirektion eines Kantons, aber auch nicht die Eltern. Niemand hat das Recht ein Mädchen zu zwingen, den Hijab zu tragen oder diesen abzulegen. Es liegt allein in der Verantwortung und im freien Willen einer Frau, ihren religiösen Pflichten nachzukommen oder nicht.
So heisst es in der sinngemässen Übersetzung des Qur’ans:
«Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, ausser dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen Zeigen(…).» Sura an-Nur(24), 31.
«O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.» Sura al-Ahzab(33), 59.
Und bei diesen Suren bleibt es nicht, es gibt noch andere Suren und viele Ahadith (Prophetentraditionen), die dies belegen. Herr Kölliker will es aber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von 85 politischen Gemeinden überlassen zu beurteilen, ob das Tragen des Hijabs notwendig sei oder nicht. Wir nennen so was Ignoranz. Damit kommt er aber nicht weit.