Das «Kurban» in Kürze zusammengefasst
Das «Kurban» in Kürze zusammengefasst

Das Opferfest (Eid al-Adha) steht vor der Tür. Viele Gelehrte, darunter gewichtige Grössen wie Abu Hanifa, Ahmad oder Ibn Taymiyya halten die Opfergabe eines Tiers für jeden Muslim für pflichtig, wenn er oder sie über das nötige Kleingeld verfügt. Im Folgenden sind die rechtswissenschaftlichen Details kurz zusammengefasst.

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Bald steht das wichtigste Fest im islamischen Jahreskalender vor der Tür. Die Muslime gedenken Ibrahims (as) beispielhafter und bedingungsloser Hingabe zu Allah, als dieser Bereitschaft zeigte seinen eigenen Sohn für die Befolgung Allahs Gebot zu opfern. Allah nahm seine Opferbereitschaft an und erleichterte Ibrahims Aufgabe. Ibrahim (as) opferte daraufhin ein Schaf.

Die symbolische Aktualisierung des wichtigsten Bestandteils des Islams, der bedingungslosen Unterwerfung unter Allah (swt), ist an diesen Festtagen die zentrale Botschaft. Um ihre Bereitschaft zur Hingabe zu demonstrieren und Ibrahims (as) zu gedenken gehört die Opfergabe eines Tiers (Kamel, Kuh, Schaf, Ziege) zu den wichtigsten Ritualen für die Muslime in diesen Tagen. Dies gilt sowohl für Daheimgebliebene als auch für die Pilger.

Bei diesem Ritual geht es aber auch darum, die Einheit der Muslime durch ihre Solidarität untereinander aufleben zu lassen, denn das geopferte Tier soll vor allem an die ärmeren Muslime verteilt werden.

Definition

Das arabische Wort udhya steht für die Tiere der Ana’am-Gattung (dazu gehören: Kamel, Kuh, Schafe und Ziegen), welche an den Tagen des Eid-ul-Adha für eine Annäherung und als Anbetung für Allah geopfert werden. Diese Handlung ist tief in der islamischen Normativität (iN) verankert.

Allah (swt) sagt sinngemäss: „So bete zu deinem Herrn und opfere.“ (Qur’an 108:2)

Dieser letzte Teil des Verses bezieht sich auf die Opfergabe eines Tieres, welche für Allah verrichtet wird.

Allah (swt) sagt sinngemäss: „Und für jede Gemeinschaft haben wir einen Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allahs über den aussprechen, womit Er sie an den Vierfüsslern unter dem Vieh versorgt hat. Euer Gott ist ein Einziger Gott, so seid Ihm ergeben. Und verkünde frohe Botschaft denjenigen, die sich demütigen.“ (Qur’an 22:34)

Es wird berichtet, dass der Gesandte (sas) jedes Jahr während er in Medina lebte, ein Tier für das Opferfest geschächtet hatte. [1] Es wird von Anas ibn Malik berichtet, dass der Gesandte (sas) eigenhändig zwei Schafböcke schächtete und er sprach während des Kehlschnittes die basmala und den takbir aus und legte dann seinen Fuss in ihren Nacken.[2]

Der Gesandte (sas) sagte: „Wer auch immer nach dem Eid-Gebet seine Opfergabe verrichtet, hat seine Riten des Eids vervollständigt und ist dem Weg der Muslime gefolgt.“[3]

Der Gesandte (sas) sagte auch: „Wer eine Opfergabe (finanziell) vermag und nicht opfert, der soll nicht zu unserer Gebetsstätte kommen!“[4]

Ist es Pflicht ein Tier zu opfern?

Aufgrund der dichten normativen Beweislage sind sich die Gelehrten einig, dass die Opfergabe eines Tieres für Eid eine Sunna mu’akadda ist, also eine Tat, die möglichst gar nicht vernachlässigt werden sollte. Die Meinung von Abu Hanifa, sowie je eineFlyer_Qurban_VS_Sm

Überlieferung von Ahmad und Ibn Taymiyya gehen dahin, dass sie die Opfergabe für diejenigen pflichtig sei, der es sich leisten könne.

Man kann das Tier selbst schächten, was in der Schweiz nur begrenzt und unter strikten Verordnungen überhaupt möglich ist. Da wir in der Schweiz jedoch kaum arme Muslime haben, ist es bevorzugt, die Opfergabe in Auftrag ins Ausland zu delegieren. Der Islamischen Zentralrat Schweiz bietet diese Dienstleistung dieses Jahr für Syrien an.

Wer soll opfern?

Jeder vermögende Muslim kann und soll eine Opfergabe machen. Da es sich laut den meisten Gelehrten wenn, dann um eine Kollektivverpflichtung handeln würde, reicht es auch aus, wenn weniger vermögende Familien nur ein Tier für alle Familienmitglieder (Mann, Frau und Kinder) opfern.

Was muss beachtet werden?

Diejenigen, die beabsichtigen ein Tier zu Opfern, sollten darauf achten, dass sie ab Beginn des Monats Dhul-Hijjah ihre Haare und Nägel nicht mehr schneiden dürfen, bis das Tier geopfert wird. Der Gesandte (sas) sagte: „Wenn ihr den Neumond von Dhul-Hijja seht und beabsichtigt, ein Tier zu opfern, so soll man sich davon fernhalten seine Haare und Nägel zu scheiden bis man sein Tier geopfert hat.“[5]

Dies gilt nur für den, der tatsächlich die Schächtung vollzieht. Davon ausgeschlossen sind seine Familienangehörigen sowie der, der ein Opfertier durch Stellvertretung schächten lässt.

Bedingungen für die Opfergabe

1. Das zu opfernde Tier muss zu der Ana’am-Gattung gehören: Kamele, Rinder (Kühe), Schafe und Ziegen. Dies wird aus Allahs Wort (sinngemäss) abgeleitet: „Und für jede Gemeinschaft haben wir einen Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allahs über den aussprechen, womit Er sie an den Vierfüsslern unter dem Vieh versorgt hat…“ (Qur’an 22:34)

2. Das zu opfernde Tier muss das durch die islamische Normativität definierte Alter erreicht haben. Beim Schaf muss das Tier mindestens sechs Monate alt sein. Bei allen anderen Tieren muss das allgemein bekannte Erwachsenenalter des Tieres erreicht sein. Der Gesandte (sas) sagte: „Opfert nur die erwachsenen Tieren, ausser Ihr vermögt es nicht, so opfert ein Lamm, welches nicht jünger als sechs Monate ist.“[6]

– Kamele müssen dementsprechend mindestens fünf Jahre alt sein.
– Tiere der Rindergattung sollen nicht jünger als zwei Jahre alt sein.
– Ziegen und Schafe sollen mindestens ein Jahr alt sein.
– Das Lamm soll mindestens sechs Monate alt sein.

3. Das Tier muss gesund und frei von körperlichen Mängeln sein. Ein Tier ist nicht zur Opfergabe geeignet, wenn folgende Mängel offensichtlich sind:

– Ein defektes Auge, das Auge ist eingedrückt, heraushängend oder völlig weiss.
– Klare erkennbare Symptome, welche deutlich machen, dass das Tier erkrankt ist: Fieber, Appetitlosigkeit, tiefe Wunden etc.
– Lahmheit, welche das Tier am normalen Gang hindert
– Ein abgemagertes Tier, welches keiner mehr kaufen würde
– Ein völlig blindes Tier
– Ein Tier, das überernährt ist
– Vieh, das sich noch nicht vom Gebären erholt hat
– Verletztes Vieh
– Ein Tier, das aufgrund eines Mangels nicht mehr gehen kann
– Ein Tier, dem ein Körperteil fehlt

4. Das zu opfernde Tier muss demjenigen gehören, der es opfern will. Ein gestohlenes Tier oder ein Tier, welches ohne Einwilligung des Besitzers geschächtet wird, wird nicht als Opfergabe angenommen.

5. Auf das zu opfernde Tier werden keinerlei Ansprüche von Dritten erhoben.

6. Das Tier muss innerhalb der durch die islamische Normativität vorgegebenen Zeit geopfert werden. Zeitspanne für die Opfergabe erstreckt sich unmittelbar nach dem Eid-Gebet bis zum Sonnenuntergang des 13. Tages des Monats Dhul-Hijja.

Wa Allahu ‚alam.

Möge Allah unsere Opfergabe annehmen!


[1] Ahmad 4935, Tirmidhi 1507.
[2] Bukhari 5558, Muslim 1966.
[3] Bukhari 4445.
[4] Ibn Madjah 3123.
[5] Muslim und Ahmad.

[6] إذا رأيتم هلال ذي الحجة ، وفي لفظ : “ إذا دخلت العشر وأراد أحدكم أن يضحي فليمسك عن شعره وأظفاره „. رواه أحمد ومسلم ، وفي لفظ : “ فلا يأخذ من شعره وأظفاره شيئاً حتى يضحي “ ، وفي لفظ : “ فلا يمس من شعره ولا بشره شيئاً „.
لا تذبحوا إلا مسنة إلا أن تعسر عليكم فتذبحوا جذعة من الضأن “ . رواه مسلم

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