Wegen ihrem Hijab wurde einer französischen Kindergärtnerin gekündigt. Ein Kassationsgericht gibt ihr nun nach jahrelangem Verfahren Recht. Der französische Innenminister bedauert das Urteil.
(ni) Weil sich die Kindergärtnerin einer privaten Krippe weigerte, während den Arbeitszeiten ihren Hijab abzulegen, wurde ihr 2008 gekündigt. Nun erklärte Frankreichs oberstes Gericht die Kündigung als rechtswidrig. Die Entlassung der Muslima stelle eine Diskriminierung aufgrund ihrer religiösen Überzeugung dar, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris.
Innenminister bedauert das Urteil
Als die Angestellte Ende 2008 nach längerem Elternurlaub mit dem Hijab an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, wurde sie mit dem Verweis auf die internen Vorschriften, die eine «philosophische, politische und konfessionelle Neutralität» vorschreiben, entlassen.
Doch das Kassationsgericht urteilt, dass diese Neutralität nicht von «Angestellten in einem privaten Arbeitsverhältnis, die in keiner öffentlichen Einrichtung tätig sind», gefordert werden dürfe. Das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat könne in diesem Fall nicht als Begründung für eine Entlassung dienen.
Die Kindergärtnerin freut sich über den nun endgültigen Entscheid. Bei den Vorinstanzen scheiterte sie mit ihrer Klage.
Der französische Innenminister, Manuel Valls, sagte in einer ersten Reaktion, er bedauere das Urteil, denn es stelle den Laizismus in Frankreich in Frage.
Quelle: Entlassung von Kindergärtnerin rechtswidrig, Die Standard, 19.03.2013.